Nach der BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Prüfungen haben durch eine befähigte Person zu erfolgen. Vielen Unternehmen ist nicht immer klar, was darunter zu verstehen ist.
Im Privatbereich wird von einem Servicedienstleister eine Reparatur an einem ortsveränderlichen elektrischen Gerät vorgenommen. Anschließend nimmt er eine Prüfung des Geräts vor. Wie hat diese Prüfung auszusehen? Reicht im Protokoll der Vermerk „VDE-Prüfung durchgeführt“?
In der Praxis kommt die Prüfung der geleasten elektrischen Bürogeräte häufig zu kurz. Prüfungen werden viel zu oft halbherzig oder gar nicht durchgeführt. Doch auch wenn die Geräte geprüft werden, weisen die Prüfungen häufig auffallende Mängel auf.
Die Praxis zeigt, dass in vielen Betrieben starre Prüffristen zur Anwendung gelangen. Dabei ist oft unklar, woher diese Intervalle kommen. Sind sie in dieser Form rechtssicher? Darf die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfungen selbst festgelegt werden?
Eine Kassiererin erhielt regelmäßig Stromschläge über ein neu installiertes Kassensystem. Die Überprüfung ergab, dass die erforderlichen Grenzwerte nach VDE 0701-0702 erfüllt wurden. Der Fehler muss nicht immer direkt am Gerät liegen, viele andere mögliche Fehlerquellen sind zu prüfen.
In der betrieblichen Praxis herrscht oftmals Unsicherheit bei der rechtssicheren Dokumentation von Prüfungen elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen. Die nachfolgenden Ausführungen stellen dar, welche rechtlichen Aspekte bei der Dokumentation von Prüfungen maßgeblich sind.
Es ist üblich, dass Server, USVs und andere Netzwerkkomponenten in Serverschränken oder offenen Racks eingebaut werden. Die Netzversorgung verläuft über fest eingebaute Steckdosenleisten. Wie ist bei der Prüfung vorzugehen, wenn die Forderung besteht, die Geräte nicht außer Betrieb zu setzen?
Frage aus der Praxis: Sind erhöhte Schutzleiterströme bei Prüfungen an elektrischen Arbeitsmitteln akzeptabel? Wie ist im Falle festgestellter Grenzwertüberschreitungen des Schutzleiterstroms weiter zu verfahren?
Es herrscht große Unsicherheit, was die notwendigen Prüfungen an Baustromverteilern angeht. Viele Beschäftigte im Bereich der Elektrotechnik denken, dass durch die neuen Regelwerke alles infrage gestellt werden muss – auch das, was praxisbewährt und gut ist.
Immer wieder werden Schweißgeräte in der Praxis bei einer Wiederholungsprüfung völlig unzureichend beziehungsweise falsch geprüft.
Zu den Unternehmerpflichten gehört auch die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel. Um dies zu gewährleisten, sind die Erstprüfung und wiederkehrende Prüfungen der elektrischen Arbeitsmittel gefordert. Die DGUV Information 5190 gibt Hinweise für die Organisation der gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §10 Abs. 2 geforderten wiederkehrenden Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung § 4 Absatz 1 ist der Arbeitgeber/Betreiber für die sichere Bereitstellung und Benutzung aller elektrischen Arbeitsmittel verantwortlich. So hat er nach Betriebssicherheitsverordnung § 10 Absatz 1 sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Montage und vor erster Inbetriebnahme geprüft werden.
Bei der Fehlersuche an Schaltschränken elektrischer Maschinen und Anlagen sind Gefährdungen wie Körperdurchströmung oder Störlichtbogen auszuschließen. Maßgebliche Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und der dazugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit sind zu beachten.
Muss bei der Fehlersuche an Schaltschränken elektrischer Maschinen und Anlagen durch Absperrung oder mindestens durch entsprechende Schilder auf mögliche Gefahren hingewiesen werden? Die weitläufige Meinung sagt nein, aber was verlangen die Vorschriften?
Dürfen berufsfremde Mitarbeiter elektrische Arbeitsmittel prüfen? In vielen Einrichtungen wie z. B. Krankenhäusern, Seniorenzentren, Schulen, Kindergärten aber auch kleineren Unternehmen sind häufig keine Elektrofachkräfte beschäftigt. Dort werden Reparaturen von Hausmeistern durchgeführt, die bezogen auf die Elektrotechnik berufsfremd sind.