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Einführung und Richtlinien

Prüfung elektrischer Anlagen – Wer verlangt was? Teil 1

Brandschutzkonzepte sind nur dann tauglich, wenn sie auch den elektrotechnischen Brandschutz neben dem baulichen Brandschutz berücksichtigen. Elektrotechnischer Brandschutz ist keine alleinige Frage nach fachgerechter Ausführung von Kabel- oder Leitungsschotts durch Brandschutzwände, sondern vielmehr die Forderung nach fachgerechter Ausführung sowie fachgerechter Prüfung, Wartung und Instandhaltung der gesamten Elektroinstallation.

Bei der Prüfung von elektrischen Anlagen ist die genaue Kenntnis von Brandschutzrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik unabdingbar

Bei der Prüfung von elektrischen Anlagen ist die genaue Kenntnis von Brandschutzrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik unabdingbar

Die diesbezüglichen Anforderungen an Generalunternehmer, Planer, Elektroinstallateure und Sachverständige sind derzeit so hoch wie nie zuvor und setzen neben der genauen Kenntnis von Brandschutzrichtlinien der entsprechenden Landesbauordnungen, Behörden und Berufsfeuerwehren auch die genaue Kenntnis der allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie z.B. der DIN VDE-Bestimmungen und der VdS-Richtlinien des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), voraus.

Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen

Die gesetzliche Grundlage der Regelung für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) verankert.

In der aktuell gültigen Fassung vom 7. Juli 2005 wird in § 49 EnWG eindeutig Bezug auf die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) genommen worden, womit die DIN VDE-Bestimmungen im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik Gesetzescharakter erhalten. Mit der gesetzlichen Verankerung wird des Weiteren eine rechtliche Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung bei Zuwiderhandlung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Gesetzgeber geschaffen.

Abb. 1: Energiewirtschaftgesetz (EnWG) (Quelle: VdS Schadenverhütung Verlag)

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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Neben dem Energiewirtschaftsgesetz, stellt die bundesweit geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine erhebliche Eigenverantwortung an den Betreiber elektrischer Anlagen dar. Mit Einführung der BetrSichV im September 2002, ist der Betreiber gesetzlich gefordert Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen angemessen selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen und zu verantworten.

Dies bedeutet entgegen der allgemeinen Meinung keine Erleichterung im Hinblick auf die fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandhaltung elektrischer Anlagen sondern vielmehr eine individuelle, notwendige Pflicht elektrische Anlagen regelmäßig fachgerecht zu prüfen, fachgerecht zu warten und fachgerecht instandzuhalten.

DIN VDE-Bestimmungen

Die DIN VDE-Bestimmungen befassen sich mit Festlegungen für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen, einschließlich der zugehörigen elektrischen Betriebsmittel, so dass Personen, Geräte und die Anlagen selber bei ordnungsgemäßem Gebrauch bestmöglich geschützt werden.

Elektrische Anlagen, die bis zur Veröffentlichung (zum Gültigkeitsdatum der Inkraftsetzung) einer neuen DIN VDE-Bestimmung fertig gestellt sind, dürfen in Betrieb bleiben. Eine Umrüstpflicht besteht zunächst nur dann, wenn in einer neueren DIN VDE-Bestimmung auf die Notwendigkeit einer Anpassung hingewiesen wird.

Werden allerdings bei einer Prüfung der elektrischen Anlagen Mängel festgestellt, die aufgrund der Belassung des alten Zustandes eine Gefahr für die Personen- und Anlagensicherheit darstellen, so kann auch von dem zuständigen Sachverständigen eine Entscheidung über die Notwendigkeit der Anpassung an die derzeit gültige(n) DIN VDE-Bestimmung(en) getroffen werden.

Eine Anpassung ist immer erforderlich, wenn Teile der elektrischen Anlage umgerüstet oder neu errichtet werden. Der elektrotechnische Speisepunkt der umgerüsteten oder neu installierten elektrischen Anlage gilt hierbei als Orientierungshilfe, ab wo die elektrische Anlage den zum Zeitpunkt der Umrüst- oder Neuerrichtungsmaßnahme geltenden DIN VDE-Bestimmungen genügen muss.

In besonderen Fällen kann es auch notwendig werden, die vor dem Speisepunkt bestehende elektrische Anlage anzupassen, z.B. falls durch die durchgeführten Änderungen der Schutz gegen elektrischen Schlag – und damit die elektrische Sicherheit – in der bestehenden elektrischen Anlage nicht mehr gewährleistet ist.

Die DIN VDE-Bestimmungen können grundsätzlich nicht alle Eventualitäten und Sonderfälle berücksichtigen. Daher ist nach derzeitiger Rechtsauffassung, derjenige, der sich mit der Errichtung und dem Betrieb elektrischer Anlagen befasst, in jedem Einzelfall für die Einhaltung der "allgemein anerkannten Regeln der Technik" selbst verantwortlich. Im Rahmen der europaweiten Harmonisierung der DIN VDE-Bestimmungen erhielten einige DIN VDE-Bestimmungen neue Haupttitel. So erhielt die DIN VDE 0100 mit dem früheren Haupttitel "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt" den neuen Haupttitel "Errichten von Niederspannungsanlagen".

Besonders die neue Struktur der europaweit harmonisierten DIN VDE-Bestimmungen haben in letzter Zeit immer wieder Verständnisdiskussionen ausgelöst. Eine europaweit harmonisierte DIN VDE-Bestimmung besitzt zwei wichtige Teile, zum einen die europaweit gültigen Mindestanforderungen der Europäischen Norm und zum anderen die ausschließlich für Deutschland geltenden Anforderungen des nationalen Vorwortes.

Elektrische Anlagen, die in Deutschland errichtet und betrieben werden, müssen somit sowohl den Mindestanforderungen der Europäischen Norm aller für die elektrische Anlage relevanten DIN VDE-Bestimmungen, als auch den Anforderungen der Nationalen Vorworte aller für die elektrische Anlage relevanten DIN VDE-Bestimmungen entsprechen.

VdS-Richtlinien

Die technischen Publikationen (VdS-Richtlinien) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft  e.V. (GDV) gelten streng juristisch gesehen als Regelungen einer rein privatrechtlichen Institution, womit ihre Anwendung jedem freisteht. Dies hat in der Vergangenheit oftmals dazu geführt, dass sie nicht berücksichtigt wurden.

Doch bei genauerer Betrachtung dieser Richtlinien, ist festzustellen, dass fast alle Erläuterungen und Forderungen dieser Richtlinien durch Querverweise auf die entsprechenden DIN VDE-Bestimmungen begründet sind. Ein Außerachtlassen der in den VdS-Richtlinien festgelegten Anforderungen ist damit gleichbedeutend mit einer Außerachtlassung der entsprechenden DIN VDE-Bestimmungen. Juristisch wird dies als eine Vernachlässigung oder Nichtbeachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes ausgelegt und kann somit im Schadensfall zu zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Weiterhin ist zu beachten, dass Objekte, die nach ihrer Fertigstellung versichert werden müssen, in der Regel nur dann in den Genuss von spürbaren Rabatten der Versicherungsprämien kommen, wenn Sie auch den Anforderungen der VdS-Richtlinien genügen. Somit schafft der Blick von Planern, Errichtern und Betreibern elektrischer Anlagen auf geltende VdS-Richtlinien, auch nach der Bauphase und Endabnahme potenziell zufriedene Kunden, was in unserer Dienstleistungsgesellschaft in der Regel zu attraktiven Folgeaufträgen führt.



Dipl.-Ing. Holger Bluhm, VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

Veröffentlicht:
2009-09-30

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