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GEPI und ELEKTROmanager

Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln mit Softwareeinsatz

Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Dies ist unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im § 10 „Prüfung der Arbeitsmittel“ vom Gesetzgeber gefordert. Das zeitliche Intervall zwischen zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen, also das Prüfintervall, ist dabei nicht fest vorgegeben. Um die Prüffristen rechtssicher zu ermitteln ist in der BetrSichV im § 3 eine Gefährdungsbeurteilung gefordert. Auszug aus BetrSichV § 3, Abschnitt (3): „Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln …“

Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln mit Softwareeinsatz

Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln mit Softwareeinsatz

Der Betreiber ist somit dafür verantwortlich, die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen aller Arbeitsmittel festzulegen. Dies gilt übrigens auch für gemietete, geleaste und auch private Arbeitsmittel von Mitarbeitern, die im Betrieb zum Einsatz kommen. Dabei müssen alle äußeren Gefahren, die auf das Arbeitsmittel einwirken, dessen Funktionssicherheit beeinträchtigen oder zu Unfällen, Störungen etc. führen können, ermittelt und beurteilt werden.
Für diese Vorgehensweise kann es keine allgemein gültige „Musterlösung“ geben, die auf alle Arbeitsmittel gleichermaßen anzuwenden ist. Es muss stets auf die jeweilige Situation spezifisch eingegangen werden, die für ein Arbeitsmittel von Unternehmen zu Unternehmen und auch innerhalb eines Unternehmens sehr unterschiedlich sein kann.

Die Firma MEBEDO GmbH (*1) aus Koblenz bietet zum Thema Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV die Softwarelösung GEPI (*2) an. Mit Hilfe von GEPI können die vom Gesetzgeber geforderten Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert werden. Diese Softwarelösung bietet verschiedene Vorteile gegenüber anderen Softwareprodukten oder Papierlösungen. Im Folgenden beschreibe ich an einem praktischen Beispiel die Vorgehensweise, eine Gefährdungsbeurteilung mit der Software durchzuführen.

Als Grundlage für die Ermittlung der Gefährdungen ist in GEPI ein Katalog hinterlegt. Der Katalog wird in einer Baumstruktur dargestellt und besteht immer aus drei Ebenen:

  • Objektklassen (Kategorien)
    Beispiel: Ortsveränderliche Geräte
  • Fragen nach Gefährdungen zu der jeweiligen Objektklasse
    Beispiel: Mechanische Gefährdungen
  • Antworten auf die Fragen: Die relevanten Gefährdungen
    Beispiel: Ungeschützte bewegte Teile


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Abbildung 1: Übersicht über einen GEPI Katalog

Der Prüfer geht bei der Gefährdungsbeurteilung die einzelnen Fragen der relevanten Objektklasse durch und wählt die zutreffenden Antworten aus.
Der Katalog enthält bereits allgemeine Vorgaben, die der Anwender nach seinen Wünschen auch während der Gefährdungsbeurteilung dynamisch bearbeiten und erweitern kann. Damit erreicht man die Flexibilität, die für diese Thematik notwendig ist. So können beispielsweise neue Gefährdungen aufgenommen oder die Bewertung/Einstufung einzelner Gefährdungen anders gewichtet werden, was bei den üblichen statischen Lösungen nicht oder nur schwer  möglich ist.

Als Ergebnis einer mit GEPI durchgeführten Gefährdungsbeurteilung erhält man sowohl die Dokumentation der einzelnen Gefährdungen als auch den Grad der Gesamtgefährdung (die so genannte Gefährdungsklasse), nach dem sich das Prüfintervall für die beurteilten Arbeitsmittel richtet.
Es sind insgesamt 8 Gefährdungsklassen definiert, wobei nur die Klassen 1-7 als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung in Frage kommen:

0: Keine Gefährdungsklasse gesetzt.
1: Außergewöhnlich hohe Beanspruchung/Gefährdung.
2: Hohe Beanspruchung/Gefährdung.
3: Erhöhte Beanspruchung/Gefährdung.
4: Normale Beanspruchung/Gefährdung.
5: Verringerte Beanspruchung/Gefährdung.
6: Niedrige Beanspruchung/Gefährdung.
7: Außergewöhnlich niedrige Beanspruchung/Gefährdung.

Verwendet man GEPI als einzelnes Produkt, so kann man die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung als Textdokument abspeichern. Wirklich Sinn macht GEPI jedoch als Lösung in Kombination mit dem ELEKTROmanager (*3) der Firma MEBEDO GmbH. Die im ELEKTROmanager inventarisierten Arbeitsmittel können so direkt über GEPI einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Diese wird im ELEKTROmanager zum jeweiligen Arbeitsmittel abgespeichert. Arbeitsmittel mit den gleichen Gefährdungen können auch gemeinsam beurteilt werden.

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Abbildung 2: Arbeitsmittel-Tabelle im ELEKTROmanager.

Bild 2 zeigt die Arbeitsmittel-Tabelle im ELEKTROmanager. In diesem Beispiel sind nur die Geräte gefiltert (ausgewählt), die sich in der Elektrowerkstatt befinden. Die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsmittel startet man über den Menüpunkt „GEPI / Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV)…“, in diesem Fall also für mehrere Arbeitsmittel gemeinsam.

Anschließend öffnet sich GEPI zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die für die Arbeitsmittel relevanten Gefährdungen können ganz einfach durch Doppelklicken mit der Maus ausgewählt werden, wie im Beispiel auf dem folgenden Bild.

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Abbildung 3 und 4: Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

In Klammern hinter den einzelnen Gefährdungen ist jeweils die Einstufung (Gefährdungsklasse, Priorität und Gewichtung) angegeben. Diese kann auch während der Gefährdungsbeurteilung für einzelne Gefährdungen geändert werden. Fehlen relevante Gefährdungen, so kann der hinterlegte Katalog direkt entsprechend erweitert werden.
In der Kopfzeile wird stets die aktuelle Gesamtgefährdungsklasse angezeigt, die aus den Einzelgefährdungen und der jeweils zugehörigen Einstufung berechnet wird. Mit dem Abschluss der Gefährdungsbeurteilung werden zur Vervollständigung der Dokumentation der Prüfername und das Datum abgefragt. Zusätzlich kann ein Dokument erzeugt werden, was bei der Übernahme in den ELEKTROmanager jedoch nicht benötigt wird, weil die Daten im ELEKTROmanager gespeichert werden.

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Abbildung 5: Abschluss der Gefährdungsbeurteilung.

Die ermittelte Gesamtgefährdungsklasse wird automatisch bei jedem beurteilten Arbeitsmittel hinterlegt.

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Abbildung 6: Aktualisierte Arbeitsmittel-Tabelle im ELEKTROmanager.

Das Prüfintervall der einzelnen Arbeitsmittel ist abhängig von der Gefährdungsklasse und zusätzlich von der im Arbeitsmitteltyp hinterlegten Tätigkeit. Das heißt je nach Einsatzgebiet (und demnach entsprechender Gefährdungsklasse) können Arbeitsmittel gleichen Typs durchaus unterschiedliche Prüfintervalle aufweisen. Als Beispiel sind zwei Handbohrmaschinen gleichen Typs denkbar. Die eine kommt auf der Baustelle im „rauen Betrieb“ regelmäßig zum Einsatz. Die andere Handbohrmaschine ist in Büroräumen sehr selten in Verwendung. Die Gefährdungsklasse und damit das Prüfintervall beider Geräte sollte in diesem Fall durchaus sehr unterschiedlich ausgelegt werden.

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Abbildung 7: Prüfintervallangaben nach Gefährdungsklasse in einer Tätigkeit.

Für jedes Arbeitsmittel kann im ELEKTROmanager ein Protokoll der Gefährdungsbeurteilung erzeugt werden, dass ausgedruckt oder beispielsweise auch als PDF-Dokument gespeichert werden kann. Das Dokument zeigt genau die Gefährdungen an, die bei der Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurden. Außerdem ist die dem Arbeitsmittel zugeordnete Tätigkeit mit dem entsprechenden Prüfintervall für die Gesamtgefährdungsklasse angegeben. Das Aussehen der Berichtsvorlage kann vom Benutzer individuell angepasst werden.

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Abbildung 8: Beispiel eines Protokolls einer Gefährdungsbeurteilung.

Die neu gesetzte Gefährdungsklasse gilt ab dem Zeitpunkt, an dem sie ermittelt worden ist. Bei der nächsten Prüfung wird also das entsprechende Prüfintervall für die Berechnung des nachfolgenden Prüftermins verwendet. Es ist jedoch zusätzlich auch möglich, bereits für die zuletzt durchgeführten Arbeitsmittelprüfungen die Prüftermine anhand der neuen Gefährdungsklasse zu aktualisieren. Dies ist dann wichtig, wenn die Gefährdungsbeurteilung erst nach der Prüfung durchgeführt wird.

Zusätzlich ist es in der Software auch möglich, im Nachhinein aufgenommenen Arbeitsmitteln bestehende Gefährdungsbeurteilungen zuzuordnen. Dies ist dann sinnvoll, wenn für bereits bestehende beurteilte Arbeitsmittel die gleichen Gefährdungen gelten. Zum Beispiel wenn in der Küche noch eine neue, weitere Kaffeemaschine des gleichen Typs zum Einsatz kommt. Es muss in der Software für diese nicht unbedingt eine komplett neue Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, sondern kann diesem Arbeitsmittel die gleiche Gefährdungsbeurteilung zuweisen, die bereits für die anderen Kaffeemaschinen erstellt wurde.

Insgesamt bietet sich der Einsatz der Softwarelösung GEPI zusammen mit dem ELEKTROmanager an, um die vom Gesetzgeber geforderte Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel rechtssicher durchzuführen. Durch den im GEPI enthaltenen dynamischen Katalog kann auf die Gegebenheiten im Unternehmen spezifisch eingegangen werden. Der so angepasste Katalog steht als Grundlage für weitere Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung. Die durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen werden zum Arbeitsmittel abgespeichert, werden digital erfasst und können auch als Dokument ausgedruckt werden.

Nähere Informationen zu den Softwareprodukten erhalten Sie bei (MEBEDO GmbH)…

Autor: Marc Tomaschoff

(*1) MEBEDO GmbH, Züchnerstraße 8, 56070 Koblenz
Web: www.mebedo.de, E-Mail: info@mebedo.de
(*2) Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung von Prüfintervallen.
(*3) Prüf- und Dokumentationssoftware zur Prüfung von Arbeitsmitteln und Elektroinstallationen.


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Veröffentlicht:
2009-01-23

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