Schaltschränke
Fehlersuche an Schaltschränken elektrischer Maschinen und Anlagen (2)
Bei der Fehlersuche an Schaltschränken elektrischer Maschinen und Anlagen sind Gefährdungen wie Körperdurchströmung oder Störlichtbogen auszuschließen. Maßgebliche Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und der dazugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit sind zu beachten.
Fehlersuche
Nach einer Ermittlung der Gefährdungen sind die Gefahren zu bewerten. Dabei ist nach TRBS 2131 mit einer elektrischen Gefährdung zu rechnen, wenn durch das Arbeitsmittel oder durch die Arbeiten aktive Teile direkt berührt oder unterschiedliche Potentiale überbrückt werden können und
- die Spannung zwischen einem aktiven Teil und Erde oder die Spannung zwischen aktiven Teilen höher als 25 V Wechselspannung (Effektivwert) oder 60 V Gleichspannung (oberschwingungsfrei) ist und
- der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle größer 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom und/oder
- die Energie mehr als 350 mJ beträgt.
Abb. 2: Elektrische Gefährdung
Weiterhin liegt eine Gefährdung auch dann vor, wenn die o. g. Werte im Normalbetrieb eingehalten sind, aber beim Auftreten eines Fehlers überschritten werden.
Ferner liegt eine elektrische Gefährdung vor, wenn bei Annäherung an direkt berührbare aktive Teile - also ohne Berührungsschutz - mit Nennspannung bis 1000 Volt (Effektivwert) ein Schutzabstand von einem Meter unterschritten wird.
Beispielhafte Maßnahmen
In der TRBS 2131 wird als beispielhafte Maßnahme zum Schutz gegen elektrische Gefährdung gefordert, den Zugang zum Gefährdungsbereich elektrischer Anlagen nur Personen zu gestatten, die auf Grund fachlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung die auftretenden elektrischen Gefährdungen erkennen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen können. Daraus folgt, dass Laien zum elektrischen Gefährdungsbereich keinen Zutritt haben dürfen.
Abb. 3: Elektrischer Gefährdungsbereich einer Maschine
Weiterhin wird als eine weitere beispielhafte Maßnahme bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln genannt, den Arbeitsbereich eindeutig festzulegen, zu kennzeichnen und gegebenenfalls abzugrenzen. Hier wäre eine Absperrung durch Posten und Ketten - aus Gewichtsgründen alles aus Kunststoff - mit entsprechender Beschilderung eine praktisch anwendbare Lösung.
Abb. 4: Absperrmaterial, Pfosten und Ketten
Hinweise in der VDE 0105-100
Aber auch die VDE 0105-100 gibt Hinweise auf das Absperren des Gefahrenbereichs. Unter dem Punkt 4.5 - Arbeitsstelle - wird gefordert, dass diese eindeutig festgelegt und gekennzeichnet sein muss.
Freigabe der Arbeit
Da Arbeiten an elektrischen Anlagen nach VDE 0105-100 nur nach Freigabe durch den Anlagenverantwortlichen durchgeführt werden dürfen und nach Einweisung und Übergabe an den Arbeitsverantwortlichen dieser für die sichere Durchführung der Arbeiten an der Arbeitsstelle verantwortlich ist, liegt in letzter Konsequenz die Entscheidung über eine Absperrung oder Kennzeichnung beim Arbeitsverantwortlichen.
Abbildung 5: Freigabeschein
Organisation im elektrotechnischen Bereich
Hierfür ist es dringend notwendig, dass diese organisatorischen Belange wie in der VDE 0105-100 gefordert auch im Betrieb geregelt sind, damit der Unternehmer oder die von ihm beauftragte Person - im elektrotechnischen Bereich die verantwortliche Elektrofachkraft - rechtssicher aufgestellt ist/sind.
Abbildung 6: beispielhafte rechtssichere Organisation im elektrotechnsichen Bereich
Im Übrigen schreibt auch die TRBS 2131 unter 4.3.1 diese organisatorischen Maßnahmen vor. Hier heißt es, dass die verantwortlichen Personen für die sichere Durchführung der Arbeitsaufgabe zu benennen sind. Weiterhin hat der Arbeitgeber festzulegen, bei welchen Arbeiten, mit wem und wie die Durchführung der Arbeitsaufgabe abzustimmen ist und wie das Ganze dokumentiert werden muss.
Gefährdung durch die Maschine
Ein weiterer Gesichtspunkt wäre die mögliche Gefährdung durch ausgelöste Aktionen oder Bewegungen der Maschine, z. B. Verfahren einer Achse, welche durch eine Betätigung eines Schaltgerätes innerhalb der Schaltgerätekombination durch einen unbeteiligten Laien entstehen könnte. Dies ist ebenfalls in der zwingend erforderlichen Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.
Fazit
Inwieweit Maßnahmen wie Absperren und/oder Beschilderung bei der Fehlersuche an Schaltschränken elektrischer Maschinen und Anlagen vorzusehen sind, kann abschließend aus den zuvor aufgeführten Gesichtspunkten nicht eindeutig festgelegt werden. Allerdings müssen grundsätzlich geeignete Maßnahmen, die die Sicherheit des Arbeitsplatzes während der Fehlersuche gewährleisten, zur Anwendung gelangen. Eine andere mögliche Maßnahme wäre das Hinzuziehen einer weiteren Person für die Handlungen an der Bedieneinheit als Unterstützung der Fachkraft.
Grundsätzlich ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 6 Arbeitsschutzgesetz nachvollziehbar zu dokumentieren, sofern der Arbeitgeber mindestens zehn Personen beschäftigt. Sollte ein Laie durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogen in dem befragten Fall zu Schaden kommen, hat der Arbeitgeber aufgrund der Tatsachen wie zuvor beschrieben ein größeres haftungsrechtliches Problem.
Die lapidare Aussage, es wüssten doch alle, dass nur elektrotechnisch unterwiesene Personen oder Elektrofachkräfte Zugang zu Schaltschränken haben dürfen, wäre vor Gericht nicht haltbar, da es nun doch zu einem Unfall gekommen ist.
Stefan Euler ist BDSH geprüfter Sachverständiger für das Prüfen von elektrischen Arbeitsmitteln
Michael Schäfer ist BDSH geprüfter Sachverständiger, Fachgebiet Elektrotechnik


