Erstprüfung
Erstprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
"Wenn ich was kaufe, ist’s doch neu und funktioniert – oder doch nicht?"
Wer ist eigentlich für die Erstprüfung verantwortlich?
Welche wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich aus der Erstprüfung?
Erstprüfung vor Inbetriebnahme
Grundsätzlich ist der Betreiber einer Anlage dafür verantwortlich, dass diese Anlage
- "... so beschaffen ist, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden." (§ 4 Abs. 2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) bzw.
- "... gemäß den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung für die vorgesehene Verwendung geeignet ist …".
Erstprüfung dient auch der Wirtschaftlichkeit
Der spätere Betreiber einer elektrischen Anlage muss sich davon überzeugen, dass die Anlage- ordnungemäß funktioniert
- mit den vertraglichen Festlegungen übereinstimmt
- den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben aus Normen bezüglich der Sicherheit von Mensch und Umwelt entspricht und diese erfüllt.
Die Erstprüfung hat neben dem Sicherheitsaspekt auch noch den Vorteil, dass Sie eventuell vorliegende Mängel an der Anlage direkt nach dem Aufbau und vor der ersten Inbetriebnahme entdecken. Sind an der Anlage bei der Erstprüfung Mängel offensichtlich geworden oder erfüllt sie nicht alle vertraglich festgelegten Eigenschaften und Funktonen, so ist es deutlich einfacher, gleich zu diesem Zeitpunkt eine Reklamation durchzuführen. Nach entsprechend langem Betrieb der Anlage dem Hersteller die Gewährleistung abzuverlangenn ist deutlich aufwändiger, da die Nachweisführung für eine Fehlerverursachung nach entsprechendem Gebrauch schwieriger wird. (Welchen Schaden / Mangel hatte die Anlage bereits bei Auslieferung? Welcher ist erst durch die Benutzung entstanden?)
Rechtlicher Hintergrund
- ArbSchG
- BGB
- BetrSichV
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Pflicht zur Prüfung
Gemäß § 10 der BetrSichV hat "... der Arbeitgeber ... sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, ... nach der Montage, vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden..." - aber: Wer darf prüfen?
Die Prüfung einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels darf nur von für qualifizierten "befähigten Personen", in diesem Fall einer Elektrofachkraft, durchgeführt werden.
Dokumentation der Erstprüfung
Voraussetzung für die Inbetriebnahme der neu errichteten elektrischen Anlage ist die "erfolgreich abgeschlossene Erstprüfung". Diese muss über ein Prüfprotokoll dokumentiert werden, welches bei Übergabe der Anlage an den Betreiber auszuhändigen ist.
Die Prüfdokumente sind über einen "angemessenen" Zeitraum, mindestens aber bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die zuständige Behörde kann dabei auch fordern, dass die Prüfdokumentation auch am Betriebsort der Anlage vorliegen. Für Arbeitsmittel, die außerhalb des Unternehmens, z.B. auf Baustellen oder anderen wechselnden Arbeitsplätzen, zum Einsatz kommen, muss das Unternehmen einen "...Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beifügen".
Weitere Hilfestellungen
Weitere Informationen zur Durchführung und Dokumentation von Prüfungen finden Sie im Kapitel 6 des Praxishandbuchs Die Elektrofachkraft in der betrieblichen Praxis.
Checklisten und Hintergrundinformationen zu den Prüfungen nach DIN VDE 0113, 0701, 0702 etc. bietet Ihnen die Praxissoftware ElektroCheck im Kapitel 4.
Autorin: Marion Stühler
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