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Arbeitsanweisungen

Das Protokoll als Basis verwenden

Prüfen, prüfen, prüfen… Den Wiederholungs-Check dürfen auch andere Personen unter der Leitung einer Elektrofachkraft durchführen. Eine schriftliche Arbeitsanweisung sollte dabei nicht fehlen. Das Protokoll der Erstprüfung bietet eine gute Grundlage. Aber achten Sie auf Vollständigkeit.

Das Protokoll als Basis verwenden

Das Protokoll als Basis verwenden

Laut § 5 der Unfallverhütungsvorschrift A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und das in folgenden Fällen:

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • vor der Wiederinbetriebnahme (nach einer Änderung oder Instandsetzung)
  • in bestimmten Zeitabständen

Dabei werden die Schutzmaßnahmen gegen Gefahren durch den elektrischen Strom kontrolliert ‒ unter Einhaltung der elektrotechnischen Regeln (VDE 0100-610 und VDE 0701).

Geben Sie es schriftlich!
So weit, so gut. Nun dürfen Wiederholungsprüfungen auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen abgenommen werden, oder von anderen Mitarbeitern unter Ihrer Leitung (sofern Sie selbst Elektrofachkraft sind). Geben Sie Ihren Mitarbeitern in so einem Fall immer eine schriftliche Arbeitsanweisung an die Hand. So kann die Arbeitsfolge korrekt eingehalten und abgehakt werden.
Alle Angaben in der Arbeitsanweisung müssen genau im Anwendungsfall geprüft werden. Dazu zählen sicherheitstechnische Details, Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, der elektrische Zustand der Anlage, eine Messung der elektrischen Anschlüsse und so weiter.

Das Prüfprotokoll verwenden
Umgekehrt ist schon die Prüfung an sich eine „Arbeitsanweisung“: Entsprechend dokumentiert, kann sie also als Leitfaden für Wiederholungsprüfungen dienen. Schließlich werden hier alle Punkte der Sicht- und Messprüfung der Reihe nach berücksichtigt. Übersichtlicher geht es nicht.

Unverzichtbar ist dabei das Prüfprotokoll, das Sie erstellen und unterschrieben an den Auftraggeber zurückgeben. Wie das Ganze formal aussehen sollte, sehen Sie übrigens hier. Registrierte Nutzer von elektrofachkraft.de können das Formular kostenlos downloaden.
Angaben wie die folgenden dürfen auf keinen Fall im Prüfprotokoll fehlen:

Wer ist der Prüfer?
Das kann der Auftragnehmer selbst sein oder eine von ihm mit der Durchführung der Prüfung ausdrücklich schriftlich beauftragte Elektrofachkraft. Sie bestätigt die vorschriftsmäßig durchgeführte Prüfung mit den Worten: „Die elektrische Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik“.

Wer ist Auftragnehmer?
Das ist der Unternehmer, der mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt wurde ‒ oder ihr verantwortlicher Beauftragter, der mit dem Elektroinstallateurhandwerk in die Handwerksrolle und beim örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) in das Installateurverzeichnis eingetragen ist.
Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift: „Ich habe die Elektrofachkraft und/oder den Prüfer nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt, die erforderlichen Informationen, Instruktionen und schriftlichen Anweisungen gegeben und auch im üblichen Umfang beaufsichtigt." So stellt er sicher, dass die Elektrofachkraft und/oder der Prüfer aufgrund ihrer/seiner Kenntnisse, Erfahrungen sowie Fort- und Weiterbildungen in der Lage ist, die elektrische Anlage vorschriftsmäßig zu prüfen.

Wer ist der Auftraggeber?
Ganz einfach: Immer derjenige, in dessen Auftrag die elektrische Anlage errichtet, erweitert, geändert oder instand gesetzt wurde, in der Regel also der Anschlussnehmer oder Anlagenbetreiber. Es kann sich hier also um einen Unternehmer oder eine private Person handeln.
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift: „Die erstellte Anlage ist vom verantwortlichen Unternehmer unmittelbar oder in dessen Auftrag und mit Vollmacht vom Prüfer in vertragsgemäßem Zustand und in dem Umfang, wie es im Prüfprotokoll schriftlich niedergelegt worden ist, übergeben worden."
Die Unterschrift des Auftraggebers ist zugleich die Abnahmebestätigung und setzt damit den Stichtag für den Gefahrenübergang der hergestellten elektrischen Anlage.

Übrigens: Prüfprotokoll und Übergabebericht…
…gehören zusammen, sind aber nicht ein und dasselbe:

  • Im Prüfprotokoll werden die technischen Werte festgehalten. Es beschreibt also den Ist-Zustand der Anlage
  • Der Übergabebericht bezieht sich auf die tatsächlich ausgeführten Arbeiten gemäß Auftrag. Er beschreibt also die Vorgänge an sich. Zum Beispiel, welche Stromkreise und Anlagenteile überprüft wurden (Büro, Lager, etc.)

Fazit
Prüfprotokoll und Arbeitsanweisung gehen Hand in Hand. Eine solide Basis für sichere Abläufe bei Wiederholungsprüfungen ist die lückenlose Dokumentation der vorherigen Prüfung. Das Protokoll, das Sie am Ende abgeben, muss alle Faktoren berücksichtigen. Beachten Sie bei einer Arbeitsanweisung aber auch eventuell zu ergänzende Punkte, etwa das Verhalten bei Störungen und Notfällen.

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Veröffentlicht:
2008-09-04

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