Dürfen berufsfremde Mitarbeiter elektrische Arbeitsmittel prüfen? In vielen Einrichtungen wie z. B. Krankenhäusern, Seniorenzentren, Schulen, Kindergärten aber auch kleineren Unternehmen sind häufig keine Elektrofachkräfte beschäftigt. Dort werden Reparaturen von Hausmeistern durchgeführt, die bezogen auf die Elektrotechnik berufsfremd sind.
Kein Werkvertrag ersetzt die strikten Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung! Sparen ist fast zu einer Tugend an sich geworden. Wer aber bei Fremdvergaben nur auf den Preis schaut, kann sich in den Fallstricken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfangen.
Wartungs- und Prüfpflicht in elektrischen Anlagen: Aus Sicht eines Elektrosachverständigen ist im Hinblick auf die Entstehung von Brandgefahren in elektrischen Anlagen nachdrücklich festzuhalten:
Brandschutzkonzepte sind nur dann tauglich, wenn sie auch den elektrotechnischen Brandschutz neben dem baulichen Brandschutz berücksichtigen. Elektrotechnischer Brandschutz ist keine alleinige Frage nach fachgerechter Ausführung von Kabel- oder Leitungsschotts durch Brandschutzwände, sondern vielmehr die Forderung nach fachgerechter Ausführung sowie fachgerechter Prüfung, Wartung und Instandhaltung der gesamten Elektroinstallation.
Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel „SK 3602“ zu den „Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung“ (Abschnitt A, § 11 AFB 2008): Schon früh wurde von den Versicherungen, insbesondere von den Feuerversicherungen, erkannt, dass ein großer Prozentsatz der registrierten Brände auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Brände vermieden werden können, wenn elektrische Anlagen fachgerecht geplant, errichtet und betrieben werden und weitergehend einer regelmäßigen, fachgerechten Wartung, Instandhaltung und Prüfung unterzogen werden.
Ein Leser schrieb an die Redaktion von elektrofachkraft.de: "In unserem Unternehmen wird jährlich die Geräteprüfung nach BGV A3 durchgeführt. Teilweise, z.B. im Bürobereich, sehe ich nicht die Notwendigkeit, die EDV-Geräte jährlich zu prüfen. Kann hier die 2%-Regelung angewendet werden? Und welche Maximalprüffristen sind überhaupt bindend?“ Wir haben die Frage an unseren Experten Stefan Euler weitergegeben. Lesen Sie hier die Antwort unseres Experten.
Nachdem sich in der Welt der Normen, Verordnungen und Vorschriften sehr viel getan hat besteht allerorts eine recht große Unsicherheit wer denn überhaupt noch ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel prüfen darf.
Darf ein staatlich geprüfter Elektrotechnischer Assistent für Medizingerätetechnik selbstständig die Prüfungen nach DIN VDE 0701-0702 durchführen. Die Prüfungen sollen an PCs für ein Krankenhaus durchgeführt werden.
Gemäß VDE 0660 T. 500, Abschnitt 8.1.2 befreit die Durchführung einer Stückprüfung beim Hersteller den Errichter der Schaltgerätekombination nicht von der Verpflichtung zu einer Überprüfung der Schaltgerätekombination nach dem Transport und nach dem Errichten; z.B. in Bezug auf Lockerung von Schrauben oder dergleichen.
Elektrische Anlagen – besonders in Krankenhäusern – unterliegen durch die Neuanschaffung oder Ausmusterung von elektrischen Geräten einer gewissen Dynamik im Leistungsbedarf. In dieser Dynamik verbirgt sich für alle Beteiligten (Betreiber, Fachplaner, Errichter) die Erfordernis einer großen Sorgfalt bei der Änderung der elektrischen Anlage und auch beim Betrieb der elektrischen Anlage.
Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Dies ist unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im § 10 „Prüfung der Arbeitsmittel“ vom Gesetzgeber gefordert.
Das zeitliche Intervall zwischen zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen, also das Prüfintervall, ist dabei nicht fest vorgegeben. Um die Prüffristen rechtssicher zu ermitteln ist in der BetrSichV im § 3 eine Gefährdungsbeurteilung gefordert. Auszug aus BetrSichV § 3, Abschnitt (3):
„Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln …“
Auch wenn die elektrische Anlage in manchen Brandszenarien nicht die primäre Brandursache ist, so kann sie im Falle eines Brandes aufgrund ihres verzweigten Netzes durch die Kabel und Leitungsanlage maßgeblich zur Brandausbreitung beitragen.
Die ortsfesten Niederspannungs-Schaltanlagen und Verteilersysteme gehören zu den prüfpflichtigen Anlagen und müssen somit auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Die BetrSichV regelt, wie der Einsatz sicherer Arbeitsmittel gewährleistet werden soll. Zusätzlich ist das Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen, dieses ArbSchG ist arbeitsmittelorientiert, und damit fallen ortsfeste Niederspannungs-Schaltanlagen und Verteilersysteme auch unter dieses Gesetz.
Als Elektrofachkraft müssen Sie beide Regelungen beispielsweise bei Anlagen-Beurteilungen einbeziehen.
Wir errichten und prüfen die Niederspannungsanlage für einen größeren Industriebetrieb und haben mit unserem Auftraggeber bzw. mit dessen Elektrofachkräften eine ernsthafte Auseinandersetzung über die anzuwendenden Prüfgeräte und die Aussagekraft der Prüf- und Messergebnisse. Auch die Diskussion mit anderen Fachkollegen und Sachverständigen brachte keine Klärung, im Gegenteil, die Meinungen gingen erheblich auseinander.
In letzter Zeit wurde das Pro und Contra über die Erstprüfung lebhaft diskutiert. Es existieren verschiedene Meinungen und jeder interpretiert die Frage nach seinem Geschmack. Das ist allerdings nur akademisches Geplänkel, das zu keinem Ziel führt. Aus meiner Erfahrung als Gerichtssachverständiger steht fest: Das letzte Wort hat das Gericht.