Immer wieder werden Schweißgeräte in der Praxis bei einer Wiederholungsprüfung völlig unzureichend beziehungsweise falsch geprüft.
Zu den Unternehmerpflichten gehört auch die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel. Um dies zu gewährleisten, sind die Erstprüfung und wiederkehrende Prüfungen der elektrischen Arbeitsmittel gefordert. Die DGUV Information 5190 gibt Hinweise für die Organisation der gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §10 Abs. 2 geforderten wiederkehrenden Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung § 4 Absatz 1 ist der Arbeitgeber/Betreiber für die sichere Bereitstellung und Benutzung aller elektrischen Arbeitsmittel verantwortlich. So hat er nach Betriebssicherheitsverordnung § 10 Absatz 1 sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Montage und vor erster Inbetriebnahme geprüft werden.
Bei der Fehlersuche an Schaltschränken elektrischer Maschinen und Anlagen sind Gefährdungen wie Körperdurchströmung oder Störlichtbogen auszuschließen. Maßgebliche Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und der dazugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit sind zu beachten.
Muss bei der Fehlersuche an Schaltschränken elektrischer Maschinen und Anlagen durch Absperrung oder mindestens durch entsprechende Schilder auf mögliche Gefahren hingewiesen werden? Die weitläufige Meinung sagt nein, aber was verlangen die Vorschriften?
Dürfen berufsfremde Mitarbeiter elektrische Arbeitsmittel prüfen? In vielen Einrichtungen wie z. B. Krankenhäusern, Seniorenzentren, Schulen, Kindergärten aber auch kleineren Unternehmen sind häufig keine Elektrofachkräfte beschäftigt. Dort werden Reparaturen von Hausmeistern durchgeführt, die bezogen auf die Elektrotechnik berufsfremd sind.
Kein Werkvertrag ersetzt die strikten Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung! Sparen ist fast zu einer Tugend an sich geworden. Wer aber bei Fremdvergaben nur auf den Preis schaut, kann sich in den Fallstricken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfangen.
Wartungs- und Prüfpflicht in elektrischen Anlagen: Aus Sicht eines Elektrosachverständigen ist im Hinblick auf die Entstehung von Brandgefahren in elektrischen Anlagen nachdrücklich festzuhalten:
Brandschutzkonzepte sind nur dann tauglich, wenn sie auch den elektrotechnischen Brandschutz neben dem baulichen Brandschutz berücksichtigen. Elektrotechnischer Brandschutz ist keine alleinige Frage nach fachgerechter Ausführung von Kabel- oder Leitungsschotts durch Brandschutzwände, sondern vielmehr die Forderung nach fachgerechter Ausführung sowie fachgerechter Prüfung, Wartung und Instandhaltung der gesamten Elektroinstallation.
Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel „SK 3602“ zu den „Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung“ (Abschnitt A, § 11 AFB 2008): Schon früh wurde von den Versicherungen, insbesondere von den Feuerversicherungen, erkannt, dass ein großer Prozentsatz der registrierten Brände auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Brände vermieden werden können, wenn elektrische Anlagen fachgerecht geplant, errichtet und betrieben werden und weitergehend einer regelmäßigen, fachgerechten Wartung, Instandhaltung und Prüfung unterzogen werden.
Ein Leser schrieb an die Redaktion von elektrofachkraft.de: "In unserem Unternehmen wird jährlich die Geräteprüfung nach BGV A3 durchgeführt. Teilweise, z.B. im Bürobereich, sehe ich nicht die Notwendigkeit, die EDV-Geräte jährlich zu prüfen. Kann hier die 2%-Regelung angewendet werden? Und welche Maximalprüffristen sind überhaupt bindend?“ Wir haben die Frage an unseren Experten Stefan Euler weitergegeben. Lesen Sie hier die Antwort unseres Experten.
Nachdem sich in der Welt der Normen, Verordnungen und Vorschriften sehr viel getan hat besteht allerorts eine recht große Unsicherheit wer denn überhaupt noch ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel prüfen darf.
Darf ein staatlich geprüfter Elektrotechnischer Assistent für Medizingerätetechnik selbstständig die Prüfungen nach DIN VDE 0701-0702 durchführen. Die Prüfungen sollen an PCs für ein Krankenhaus durchgeführt werden.
Gemäß VDE 0660 T. 500, Abschnitt 8.1.2 befreit die Durchführung einer Stückprüfung beim Hersteller den Errichter der Schaltgerätekombination nicht von der Verpflichtung zu einer Überprüfung der Schaltgerätekombination nach dem Transport und nach dem Errichten; z.B. in Bezug auf Lockerung von Schrauben oder dergleichen.
Elektrische Anlagen – besonders in Krankenhäusern – unterliegen durch die Neuanschaffung oder Ausmusterung von elektrischen Geräten einer gewissen Dynamik im Leistungsbedarf. In dieser Dynamik verbirgt sich für alle Beteiligten (Betreiber, Fachplaner, Errichter) die Erfordernis einer großen Sorgfalt bei der Änderung der elektrischen Anlage und auch beim Betrieb der elektrischen Anlage.