Document Actions

Organisation der Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit offiziellen Stellen - Unfallversicherungsträger

Welche Unfallversicherungsträger gibt es?
Welche Aufgaben haben sie?
Wovon hängt es ab, welchem Unfallversicherungsträger ein Betrieb zugeordnet wird?

Logo der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Logo der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Für die Unternehmen erfolgt die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften. Diese sind Sozialversicherungsträger und damit Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Finanzierung der BGs erfolgt ausschließlich über die Pflichtbeiträge der Mitglieder. Aktuell gibt es 25 gewerbliche und 9 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, wobei in den letzten Jahren immer mehr Zusammenlegungen erfolgten.

Wie erfolgt die Zuordnung eines Betriebes zur Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Den Unfallversicherungsträger kann sich ein Betrieb nicht aussuchen. Vielmehr erfolgt die Zuordnung des Betriebs zur Unfallversicherung über die Branche, in der der Betrieb als Hauptzweck tätig ist.

Als Elektrofachkraft sind Sie damit nicht zwingend der BGETF (Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik) zugeordnet, sondern können in völlig anderen Berufsgenossenschaften versichert sein. Für Fachfragen dürfen Sie sich aber auch an die BGETF richten (technische Aufsichtsbeamte sind erreichbar unter der 02 21 / 37 78 - 62 04) oder können auf deren Internetseiten recherchieren.
wollen Sie ein Seminar der BGETF besuchen, so gehen Sie wie folgt vor

  1. Ihr Arbeitgeber muss an die Berfsgenossenschaft, bei der der Betrieb versichert ist, eine Anfrage zur Kostenübernahme für das Seminar stellen.
    Anzugebende Daten:
    • Seminartitel
    • Termin
    • Ort der Schulungsstätte
  2. Die BGETF erhält von der für Sie zuständigen BG ein Kostenübernahmeschreiben
  3. Ihre Firma wird von der BGETF angeschrieben mit der Info, ob der Teilnehmer direkt am Seminar teilnehmen kann, oder noch auf Warteliste steht.
     

Die Geschichte:
Warum sind Unfallversicherungsträger entstanden?

Die Gründung der Unfallversicherungen geht auf Kaiser Wilhelm I. zurück. Am 17.11.1881 hatte er in einer Botschaft an den Deutschen Reichstag die Einführung einer Versicherung der Arbeitgeber gegen betriebsunfälle angemahnt. Am 06.07.1884 wurde das Unfallversicherungsgesetz geschaffen und trat am 01.10.1885 in Kraft. An diesem Tag nahmen auch die ersten 27 "Betriebsgenossenschaften", wie sie damals noch hießen, die Arbeit auf. Die Anzahl der Berufsgenossenschaften stieg stetig und erreichte 1929 mit 69 Stück den Höhepunkt. Inzwischen werden immer mehr BGs zusammengelegt, so dass noch 25 gewerbliche und 9 landwirtschaftliche BGs aktuell übrig sind.

Rechtliche Grundlage

Die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse der Berufsgenossenschaften sind im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII - Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversichrung vom 07.08.1996) zusammengefaßt und beschrieben.

Aufgaben der Berufsgenossenschaften

Die Aufgaben der Unfallversicherungsträger bestehen in der Verhütung von
  • Arbeits- und Wegeunfällen
  • Berufskrankheiten
  • arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

Diesen Vorsorgeauftrag erfüllen Sie in erster Linie durch Beratung der Unternehmen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ist Gefahr im Verzug, so kann die BG auch die Stilllegung einer Maschine oder Anlage erwirken, insofern diese sicherheitswidrig betrieben wird. Für solche Maßnahmen sind die Aufsichtspersonen (früher "technische Aufsichtsbeamte") mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet.

Ist es dann mal zum Unfall oder Krankheitsfall gekommen, bieten die Berufsgenossenschaften über entsprechende Kliniken und Rehabilitationszentren auch Hilfe an. Zur Rehabilitation gehört dann neben der medizinischen auch die berufliche und soziale Rehabilitation des Betroffnen. Falls jemand aufgrund eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig wird, tritt auch hier die Unfallversicherung entsprechend einer Pflegeversicherung ein. Auch Verletztengelder, Rente oder Sterbegeld können zu den Leistungen der Unfallversicherung gehören.

Veröffentlicht:
2008-04-09

Diesen Artikel bookmarken bei...
Mister Wong del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena oneview Yahoo MyWeb BlinkList YiGG Webnews
Vorteile für registrierte Nutzer
Als registrierter Benutzer von Elektrofachkraft profitieren Sie von vielen Vorteilen:
  • Vorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum Download
  • uneingeschränkte Nutzung des Bilderpools
  • Teilnahmemöglichkeit an Gewinnspielen

Die Registrierung dauert nur einen Moment und Sie können im Anschluss sofort alle Vorteile nutzen.

jetzt registrieren…