Organisation der Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit offiziellen Stellen - Sachverständige
Die Bezeichnung "Sachverständiger" läßt erst mal auf einen Fachmann in einem bestimmten Gebiet schließen ... aber ist dem wirklich so? Welche Unterschiede gibt es hier?
Sachverständiger
Sachverständige
Wie der Begriff schon sagt, sind "Sachverständige" Fachleute eines bestimmten Gebiets, in dem sie besonderen "Sachverstand", also besonderes Wissen für den Themenbereich, für eine Sache, aufweisen. Ist das aber wirklich immer so?
Achtung! Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht geschützt! Es kann sich also wirklich jeder als Sachverständiger bezeichnen, es sei denn, er verstößt damit gegen die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb.
| SACHVERSTÄNDIGER = SACHVERSTÄNDIGER?? |
Welche Sachverständigen gibt es?
Nicht jeder Sachverständige ist für jede Aufgabe einsetzbar. So werden vor Gericht meist entsprechend vereidigte oder zertifizierte Sachverständige gefordert. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Arten der Sachverständigen und die Art ihres Befähigungsnachweises.
- amtlich anerkannte Sachverständige
Diese Gruppe übt hoheitliche Aufgaben aus. Sie werden für die technische Überwachung speziell ausgebildet und unterstehen dem Staat. - EU-Sachverständige
zertifiziert nach ISO 17024
Da die Elektrotechnik den Bereich der Arbeitssicherheit betrifft, gehört sie zum gesetzlich geregelten Bereich des Zertifizierungswesens. Die Zertifizierung wird somit vom Deutschen Akkreditierungsrat (DAR) durchgeführt (Geschäftsstelle des DAR ist in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) angesiedelt.
Ziel ist es, dass die zertifizierten Sachverständigen die öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.v.) Sachverständigen ablösen. Der Grund hierfür ist, dass es diese Bezeichnung in keinem anderen europäischen Land gibt.
In der Praxis ist über die letzten 10 jahre jedoch kein Trend dazu absehbar, denn die ö.b.v. Sachverständigen sind vor allem vor Gericht gern gesehen, vermutlich nicht zuletzt, weil die Zivilprozessordnung (ZPO) auf diese Art des Sachverständigen verweist.
Diese Zertifizierung ist zeitlich auf 5 Jahre begrenzt. - öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
= ö.b.v. Sachverständige
Für die Prüfung und Bestellung zum ö.b.v. Sachverständigen muss der Bewerber in einem Bewerbungsverfahren seine fachliche und persönliche Eignung in einem Prüfungsverfahren beweisen. Diese wird von den Kammern (z.B. IHK oder HWK) und Behörden durchgeführt.
Die früher noch geforderte Überprüfung, ob im entsprechenden Bereich überhaupt entsprechender Bedarf besteht, ist weggefallen. - Angestellte des öffentlichen Dienstes als Sachverständige
dies ist im Gegensatz zu früher inzwischen möglich - von Verbänden anerkannte Sachverständige
hier gibt es z.B. BDSH-Sachverständige (Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks) für bestimmte Bereiche, so auch für Elektrotechnik - freie Sachverständige
aufgrund einer abgeschlossenen entsprechenden Ausbildung kann jemand auch zum "Sachverständigen" werden (der Begriff ist, wie eingangs erwähnt, nicht geschützt). Auch eine Meister- oder Ingenieursausbildung kann als entsprechende Reputation genutzt werden. Der Kunde des Sachverständigen hat hier jedoch keine vorherige "Qualitätskontrolle" seines gewählten Sachverständigen durch eine entsprechende Prüfungs- und Zertifizierungsstelle.
Wenn Sie einen Sachverständigen dieser Richtung auswählen, können Kriterien wie, langjährige praktische Berufserfahrung, technische Fortbildungen, Referenzen, Empfehlungen etc. als Qualitätsmerkmal dienen.
Freie Sachverständige kommen oft als Mediatoren, also Vermittler im Streitfall, zum Einsatz.
Aufgaben von Sachverständigen
Üblicherweise kommen Sachverständige zum Einsatz, wenn es um folgende Themen geht:
- Erstellen von Gutachten
- ggf. Unterstützung bei Gerichtsverfahren
- Beratung
- Mediation
- ...
Hilfestellungen
Weitere Informationen zur Organisation der Elektrosicherheit im Betrieb finden Sie im Kapitel 3 des Praxishandbuchs Die Elektrofachkraft in der betrieblichen Praxis. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung unserer Experten für Sicherheit und Erfolg Ihres Unternehmens.
Autorin: Marion Stühler


