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Organisation der Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit offiziellen Stellen - die Industrie- und Handelskammern

IHK - kenn ich schon, aber was macht die eigentlich alles für uns, außer, dass wir Beiträge zahlen. Ist die Mitgliedschaft freiwillig? Welche Leistungen bietet mir die IHK?

Industrie- und Handelskammern

Industrie- und Handelskammern

Die meisten kennen die IHK über die Berufsausbildung oder wegen der Mitgliedsbeiträge. Was aber macht die IHK für ihre Mitgliedsunternehmen? Wie können auch Sie davon profitieren? Nutzen statt jammern ist auch hier die Devise. Einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten finden Sie hier.

Was macht die IHK für uns?

Die IHKs sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind regionalwirtschaftlich orientiert und über die Dachorganisation DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) zusammengefaßt. In Deutschland gibt es 80 regionale IHKs (Liste der IHK-Standorte).

Die Aufgaben der IHKs sind sehr umfangreich. Hier einige Beispiele:

  • Aus- und Weiterbildung
    u.A. für Lehrberufe und Meisterkurse, aber auch andere Weiterbildungen in den Bereichen IT, Elektro,...
  • Angebot von Informationsveranstaltungen zu Neuerungen
    EletroG, RoHS, REACH,...
  • Standortpolitik
    setzt sich für verbesserte Verkehrsanbindungen und Infrastruktur für die Mitgliedsunternehmen ein
  • Innovation und Umwelt
  • Förderung von Auslandskontakten und Unterstützung beim Aufbau neuer Standorte in Gastländern über die AHKs (Deutsche Auslandshandelskammern - weitere Infos dazu finden Sie in diesem Beitrag)
  • Rechtsauskünfte
  • Adressrecherche und Werbung über das System UMFIS
  • Interessensvertretung für die Mitgliedsfirmen gegenüber der Politik
  • Information der Mitgliedsfirmen über rechtliche und andere Neuerungen
  • Aufsichts- und Förderungsaufgaben
    Unterstützung von Regierung und Kommunen bei der Gewerbeüberwachung
    Überwachung der dualen Ausbildungen und deren Prüfungen
  • Existenzgründungsberatung und Beratung beim Generationenwechsel (Unternehmensnachfolge und Firmenübergabe)
  • Installation von Netzwerken
  • . . .
     

Wer wird Mitglied bei der IHK?

Alle Unternehmen mit Ausnahme von:
  • Handswerksunternehmen
    sind in der HWK (Handwerkskammer) organisiert
  • Landwirtschaften
  • Freiberufler, die nicht im Handelsregister eingetragen sind
     

Ist die Mitgliedschaft freiwillig?

Nein. Die Mitgliedschaft in der IHK ist eine Pflichtmitgliedschaft. Dies ist auch einer der Kritikpunkte bzgl. der IHKs. Diese Pflichtmitgliedschaft wird vor allem dort kritisch gesehen, wo die IHK in direkte Konkurrenz zu ihren Mitgliedsunternehmen tritt - z.B. bei der Aus- und Weiterbildung.

Hilfestellungen

Weitere Informationen zur Organsiation der Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen finden Sie im Kapitel 3 des Praxishandbuchs Die Elektrofachkraft in der betrieblichen Praxis.

Autorin:
Marion Stühler

Veröffentlicht:
2008-05-26

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