Organisation der Zusammenarbeit
Zusammenarbeit - Betriebsarzt
Betriebsarzt, ach, das macht mein Schulfreund, der hat ne Hausarztpraxis gleich 4 Straßen weiter, mit dem versteh ich mich bestens...
geht das wirklich?
Was sind die Aufgaben eines Betriebsarztes?
Welchen Nutzen haben Sie als Beschäftigter, welchen als Unternehmer?
Betriebsarzt - untersucht und berät
Wann wird denn untersucht?
Ähnlich wie bei einer elektrischen Anlage, muss auch ein Mitarbeiter v o r Aufnahme der Tätigkeit untersucht werden. Hier geht es um die Bestandsaufnahme, welchen Gesundheitszustand der Beschäftigte hat. Nur mit dieser "Einstandsuntersuchung" haben Sie später die Möglichkeit das Auftreten bestimmter Erkrankungen wirklich auf die Zusammenhänge mit den in der Arbeit vorliegenden Bedingungen zurückzuführen. Andernfalls könnten Sie ja die Schädigungen, wie Allergien, Rückenbeschwerden durch schweres Heben o.Ä. bereits vorher mitgebracht haben. Durch die Eingangsuntersuchung ermöglichen Sie sich also erst den Nachweis von neu aufgetretenen Gesundheitsproblemen. Das ist besonders dann wichtig, wenn es um Diskussionen zur Berufsunfähigkeit, Berufskrankheiten und entsprechende Versicherungsleistungen geht.
Ziel ist aber, diese Schäden erst gar nicht auftreten zu lassen. Deshalb sollte gemäß der Erstuntersuchungsergebnisse auch der Einsatz und das Arbeitsumfeld des Betreffenden geklärt werden. Im Bereich der elektrischen Arbeiten gibt es rein vom Fachgebiet der Elektrotechnik und Elektronik nun nicht so viele Berufskrankheiten, doch arbeiten Sie schließlich in Produktionsanlagen und kommen dort mit anderen Arbeitsstoffen (z.B. Gefahrstoffen), Lärm, Vibrationen etc. in Kontakt. Auch die Elektrofachkraft muss hierbei beachten, welche Gesundheitsgefahren auf sie zukommen. Mögliche Gefährdungen werden über eine Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeit festgestellt und daraus die erforderlichen Schutzmaßnahmen abgeleitet.
Durch regelmäßige Nachuntersuchungen wird auch eine gesundheitliche Veränderung und ggf. beginnende Berufskrankheit frühzeitig erkannt, bevor sie wirklich ein einschränkendes Ausmaß annimmt.
Nach Beendigung der Tätigkeit gibt es noch eine ausführliche Abschlussuntersuchung, die Ihnen auch die Veränderungen während der Tätigkeit bei diesem Arbeitgeber im Vergleich zur Einstandsuntersuchung aufzeigt.
Gewärleistet der Unternehmer diese Untersuchungen nicht, so können die Berufsgenossenschaften diese gemäß BGV A4 auch selbst veranlassen.
Untersuchungen können auch auf das Verlangen des Versicherten durchgeführt werden, wenn anzunehmen ist, dass die Ausübung der aktuellen Tätigkeit seine Gesundheit beeinträchtigt.
Fristen für Nachuntersuchungen finden Sie in der BGV A4 Anlage 1. Hier sind Fristen für Nachsorgeuntersuchungen für den Umgang mit den bestimmten Stoffen oder auch für bestimmte Tätigkeiten, z.B. in Kälte, im Lärm, Heben von Lasten etc. angegeben.
Was macht der Betriebsarzt für mich?
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz unterstützt der Betriebsarzt den Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung, indem er dafür sorgt, dass Arbeitsschutz und Unfallverhütung umgesetzt und angewandt werden. Er berät und untersucht die Mitarbeiter und berät den Unternehmer. Zusätzlich sorgt er dafür, dass die Maßnahmen für Arbeitsschutz und Unfallverhütung einen möglichst hohen Wirkungsgrad haben. Hierzu darf der Betriebsarzt auch die Arbeitsplätze besichtigen, was er in Zusammenarbeit mit der Faachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam machen kann und sollte.
Über den normalen Arbeitsschutz hinaus ist der Betriebsarzt u.A. auch für die Organsiation der Ersten Hilfe, die Wiedereingliederung von Rehabilitanden, etc., sowie für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen (ergonimisch, wie physiologisch und psychologisch) zuständig.
Warum Betriebsarzt - wer fordert das?
Arbeitsmedizinische Betreuung wird gefordert von:
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- BGV A2 (früher BGV A6 und A7)
- BGV A4
Muss jeder Betrieb einen eigenen Betriebsarzt haben?
Die Pflicht einen Betriebsarzt zu haben hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab. Hier gilt folgendes:
- <= 10 Beschäftigte:
gemäß Anlage 1 BGV A2 ist keine Regelbetreuung durch den Betriebsarzt vorgeschrieben - > 10 Beschäftigte:
Mindesteinsatzzeiten gemäß Anlage 2 BGV A2 - alternativ kann auch bei <= 50 Beschäftigten ein bedarfsorientiertes Betreuungsmodell zum Einsatz kommen. Hierfür muss der Unternehmer selbst eine entsprechende sicherheitstechnische Ausbildung machen. Zusätzlich muss er bei Bedarf und bei besonderen Anlässen externe Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzuziehen.
Auf die Anzahl der Beschäftigten kommen Sie, indem Sie Teilzeitkräfte <= 20 Stunden/Woche als 0,5 Personen, Teilzeitbeschäftigte mit <= 30 Stunden/Woche als 0,75 Personen und Vollzeitbeschäftigte als eine ganze Person zählen. Die Summe der Personen, die im jahresmittel bei Ihnen beschäftigt sind, ergibt dann die Anzahl der Beschäftigten Ihres Betriebes.
Statt eines betriebseigenen Betriebsarztes kann auch ein Arzt aus dem Netzwerk "Betriebsärzte für Kleinebetriebe" eingesetzt werden.
Kann jeder Arzt Betriebsarzt werden?
Um als Betriebsarzt tätig werden zu dürfen, muss zuvor die entsprechende Fachkunde nachgewiesen werden. Von "Arbeitsmedizinischer Fachkunde" kann der Unternehmer bei Ärzten ausgehen, die die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin" nachweisen können.
Ein Arzt muss zuerst "ermächtigt" werden, die Funktion eines Betriebsarztes auszuführen. Hierzu ist notwendig, dass
- der Arzt zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist
- er die erforderliche besondere Fachkunde besitzt
und - der Arzt über die notwenige Einrichtung und Ausstattung für die Untersuchungen verfügt.
Die Ermächtigung soll im Einverständnis der entsprechenden Behörde und der Berufsgenossenschaft erfolgen.
Autorin: Marion Stühler


