Errichten von elektrotechnischen Anlagen
Was ist bei der Installation von Leuchten zu beachten?
Leuchte ist nicht gleich Leuchte und schon gar nicht gleich Lampe, und beim Installieren von Leuchten gelten klare Regelungen! Welche Anforderungen an Leuchten gelten und welche Schutzklassen es gibt lesen Sie in diesem Beitrag.
Was ist bei der Installation von Leuchten zu beachten?
Definition von „Leuchte“
Leuchten dürfen keine Gefahr für Personen und Umgebung bilden. Bevor weitere Hinweise gegeben werden, sollten einige Begriffe erläutert werden, die auch in den entsprechenden Normen und VDE-Bestimmungen angegeben werden. Unter Leuchte versteht man ein Gerät, durch das das von einer oder mehreren Lampen erzeugte Licht verteilt wird. Es umfasst alle Teile, die zur Befestigung und zum Schutz der Lampen erforderlich sind, nicht aber die Lampen selbst. Lampen wandeln elektrische Energie in sichtbare Strahlung (Licht) um.
Elektrisch betriebene Lampen sind nach zwei Wirkprinzipien aufgebaut: Entweder wird durch den elektrischen Strom ein Körper erhitzt (das sind Temperaturstrahler, Glühlampen oder Halogenglühlampen), oder es werden Gase bzw. Dämpfe zur Strahlung angeregt. Man nennt sie auch Entladungslampen, wie Leuchtstofflampen, Halogenmetalldampf-, Quecksilberdampf- und Natriumdampflampen.
In den Entladungslampen regt der elektrische Strom die Atome eines Gases zur Strahlungsabgabe an. Die bei der Gasentladung erzeugte Strahlung liegt sowohl im sichtbaren als auch im unsichtbaren Bereich; in welchem Verhältnis die Anteile der sichtbaren und der unsichtbaren Strahlung stehen, hängt vom Gas bzw. von der Gasmischung ab. Bei Leuchtstofflampen oder Quecksilberdampflampen, deren Gase besonders ausgeprägt im UV-Bereich emittieren, wird die unsichtbare UV-Strahlung mithilfe von Leuchtstoffen in sichtbare Strahlung umgewandelt.
Einteilung der Leuchten
Leuchten werden eingeteilt in:
- ortsfeste Leuchten
- ortsveränderliche Leuchten
- Einbauleuchten
Leuchte der Schutzklasse 0
Die Schutzklasse 0 ist nur für gewöhnliche Leuchten anwendbar.
Deren Schutz gegen elektrischen Schlag beruht auf der Basisisolierung. Das bedeutet, dass evtl. vorhandene berührbare leitfähige Teile keine Mittel zum Anschluss an den Schutzleiter der festen Installation haben. Der Schutz gegen elektrischen Schlag im Fehlerfall der Basisisolierung beruht auf der Umgebung.
Leuchten der Schutzklasse 0 können entweder ein Isolierstoffgehäuse haben, das einen Teil oder die ganze Basisisolierung bildet, oder ein Metallgehäuse, das aktive Teile mindestens durch die Basisisolierung trennt.
Wenn eine Leuchte mit einem Isolierstoffgehäuse mit einer Schutzleiteranschlussklemme, die mit inneren Teilen in Verbindung steht, versehen ist, so entspricht diese Leuchte der Schutzklasse I.
Eine Leuchte der Schutzklasse 0 darf Teile mit doppelter oder verstärkter Isolierung enthalten.
Leuchte der Schutzklasse I
Leuchte, bei der der Schutz gegen elektrischen Schlag mit einer zusätzlichen Sicherheitsvorkehrung derart versehen ist, dass berührbare leitfähige Teile mit Mitteln zum Anschluss an den Schutzleiter der festen Installation ausgerüstet sind, sodass im Fehlerfall der Basisisolierung berührbare leitfähige Teile nicht aktiv werden können.
Die Leuchte ist vorgesehen für eine flexible Anschlussleitung. Die flexible Anschlussleitung muss einen Schutzleiter führen.
Leuchte der Schutzklasse II
Leuchte, bei der der Schutz gegen elektrischen Schlag mit zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen, wie zusätzliche oder verstärkte Isolierung vorgesehen sind. Es sind weder Vorkehrungen für den Anschluss eines Schutzleiters vorhanden noch beruht der Schutz auf den Errichtungsbedingungen.
Eine derartige Leuchte kann in einer der folgenden Arten gebaut sein: Leuchte mit einer dauerhaften, nahezu vollständigen Umhüllung aus Isoliermaterial, die alle Metallteile – mit Ausnahme kleiner Metallteile, wie Typenschilder, Schrauben, Nieten, die von aktiven Teilen mindestens durch verstärkte Isolierung getrennt sind – abdeckt. Eine derartige Leuchte wird als Leuchte der Schutzklasse II mit Isolierumhüllung bezeichnet.
Leuchte der Schutzklasse III
Leuchte, bei der Schutz gegen elektrischen Schlag auf der Anwendung der Schutzkleinspannung beruht. In dieser Leuchte darf auch keine Spannung höher als Schutzkleinspannung erzeugt werden. Eine Leuchte der Schutzklasse III sollte keinen Schutzleiteranschluss enthalten.
Vorschaltgerät
Ein Gerät, das zwischen das Netz und eine oder mehrere Entladungslampen geschaltet wird. Es begrenzt durch Induktivitäten, Kapazitäten oder Widerstände – einzeln oder in Kombination – hauptsächlich den Strom der Lampe(n) auf den geforderten Wert.
Grundlage der Anforderungen an Leuchten ist die VDE 0711-1/A 1 oder EN 60598-1:1999.


