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Farbe des Neutralleiters

Grau oder blau?

Zur Farbe des Neutralleiters im Steuerungsbau: Darf der Neutralleiter in grau ausgeführt sein oder muss er in blau ausgeführt sein? Diese Praxisfrage ist so etwas wie ein Klassiker, sie erreicht die Redaktion immer wieder und daher fanden wir es an der Zeit, wieder einmal eine Antwort zu veröffentlichen. Der Hintergrund, der im gegebenen Fall den Leser erst zum PC und dann auf unser Portal brachte ist auch nicht untypisch. Es war ein fertig konfektioniertes Druckschalterkabel.

Grau oder blau?

Grau oder blau?

Bei diesem handelte es sich um eine 230V Version mit 2 LED. Die Adern waren farbig gekennzeichnet und zwar war die Zuleitung braun, der Öffner blau, der Schließer schwarz, der Neutralleiter grau und der Schutzleiter grün/gelb. Bei diesem Farbenspiel kann man schon stutzig werden.

Antwort:
Aussagen zur Kennzeichnung von Leitern im Steuerungsbau sind unter der Begriffsbestimmung "Identifizierung" in DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil1) im Abschnitt 14.2 zusammengefasst /1/. Enthält ein Stromkreis einen farblich gekennzeichneten Neutralleiter, so muss gemäß Unterabschnitt 14.2.3 in /1/ dafür die hellblaue Ader verwendet werden.. Ein hellblauer Leiter ist für andere Anwendungen zulässig, aber untersagt, wenn eine Verwechselungsgefahr mit dem Neutralleiter besteht. Hier sei angemerkt, dass blaue Leitungsadern ebenfalls in Steuerstromkreisen für Gleichstrom vorgesehen werden, die Möglichkeit von Verwechselungen aber als gering einzuschätzen ist.


Innerhalb eines Steuerschranks kommt demzufolge wie allgemein in Niederspannungsanlagen die hellblaue Leitungsader als Neutralleiter zum Einsatz.. Es besteht demzufolge Übereinstimmung mit den Festlegungen in DIN VDE 0100-510 /2/ und dem Beiblatt 1 zu DIN VDE 0100-510 /3/. Hier sei ergänzt, dass die Farbe "HELLBLAU" durch eine Festlegung bei CENELEC in /3/ in "blau"geändert und mit der Aufnahme in DIN VDE 0298-308 /4/ praxiswirksam geworden ist..

Ausnahme von Normfestlegungen

Nur selten gibt es keine Ausnahme von Regeln. Sie sind in /1/ am Schluss des Abschnitts 14.2 zu finden. Danach ist u.a eine andere Kennzeichnung der Leitungsadern zulässig, wenn gekaufte Einzelgeräte mit vollständiger Innenverdrahtung zum Einsatz kommen.. Nach Auffassung des Stellungnehmenden besteht im hier vorliegenden Fall kein Grund, der genannten Ausnahmemöglichkeit zu folgen und den Neutralleiter grau statt blau zu kennzeichnen. Als Schutzleiter muss ja auch
kompromisslos die grün-gelbe Ader verwendet werden.

Hinweise zu den einschlägigen Normen:

  • /1/ DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1): 1998-11
    Sicherheit von Maschinen
    Elektrische Ausrüstung von Maschinen
    Allgemeine Anforderungen
  • /2/ DIN VDE 0100-510: 1997-01
    Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
    Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
    Kapitel 51: Allgemeine Bestimmungen
  • /3/ Beiblatt 1 zu DIN VDE 0100-510: 2003-06
    Errichten von Niederspannungsanlagen
  • /4/ DIN VDE 0293-308: 2003-01
    Kennzeichnung der Adern von Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitern durch Farben

Autor: Dipl.-Ing. Heinz Senkbeil ist Fachautor für Elektrotechnik

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Veröffentlicht:
2008-01-02

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