Schutzmaßnahmen
Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen – Gebrauch und Instandhaltung
Der zentrale Punkt der fünf Sicherheitsregeln ist das Erden und Kurzschließen. Damit wird der spannungsfreie Zustand für die Dauer der Arbeiten sichergestellt und dies auch bei Beeinflussungsspannungen, atmosphärischen Überspannungen oder irrtümlichem Wiedereinschalten. Doch auch diese Sicherheitsmaßnahme ist nur so sicher wie die dabei einzusetzenden Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen (E+K-Vorrichtungen).
Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen – Gebrauch und Instandhaltung
Unternehmer tragen die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sie, stets darauf zu achten, dass auch bei Arbeiten an elektrischen Anlage alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen und eingehalten werden.
Werden für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln die betreffenden Anlagenteile spannungsfrei geschaltet, so sind. weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlbetätigungen und Fehlfunktionen zu ergreifen. Dazu muss für ausreichenden Schutz gesorgt werden, falls dennoch Fehlbetätigungen stattfinden. Gefahrenpotenziale benachbarter Anlagenteile müssen ebenfalls in die Schutzmaßnahmen einbezogen werden.
Hier werden die „Fünf Sicherheitsregeln“angewendet:
- Freischalten
- Gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden und Kurzschließen
- Benachbarte, unter Spannung stehend Teile abdecken oder abschranken.
Jeder Elektrofachkraft sind diese Regeln bekannt. Doch wie steht es um die Sicherheit und Verlässlichkeit der Geräte und Hilfsmittel, mit denen diese Arbeitsabläufe durchzuführen sind? Jede Maßnahme ist nur so sicher wie die dabei benutzten Geräte und Hilfsmittel.
Der zentrale Punkt der fünf Sicherheitsregeln ist das Erden und Kurzschließen. Damit wird der spannungsfreie Zustand für die Dauer der Arbeiten sichergestellt und dies auch bei Beeinflussungsspannungen, atmosphärischen Überspannungen oder irrtümlichem Wiedereinschalten. Doch auch diese Sicherheitsmaßnahme ist nur so sicher wie die dabei einzusetzenden Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen (E+K-Vorrichtungen).
Der „Zahn der Zeit“ hinterlässt auch an ihnen seine Spuren.
Korrosion kann den wirksamen Querschnitt von Erdungs- und Kurzschließseilen reduzieren und damit ihre Sicherheit in Frage stellen.
Nur mit geeigneten E+K-Vorrichtungen können gefährliche Spannungen oder Lichtbögen an der Arbeitsstelle verhindert werden. Das heißt, diese Geräte müssen dem Verwendungszweck entsprechen, richtig bemessen sein, sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und entsprechend der Gebrauchsanleitung angebracht sein und
Jede Beschädigung der Seilhülle oder ein Hervortreten von blanken Leitern sind schwere Beeinträchtigungen, die eine Weiterverwendung der E+K-Vorrichtung generell ausschließen.
Vorrichtungen, deren Seilhüllen und Seileinführungen eine Sichtprüfung nicht zulassen oder solche, die Grün/Schwarzfäbung der Seilhülle bzw. gebrochene Seiladern aufweisen, sind vor Weiterverwendung einer Überprüfung auf Seilquerschnittsminderung zu unterziehen.
Auf sachgemäße Kennzeichnung der E+K-Vorrichtungen muss besonders geachtet werden. Vorrichtungen ohne Herstellername, Herstelldatum, Querschnittsangabe, Materialangabe und Kennzeichnung mit Doppeldreieck am Seil entsprechen nicht der geltenden Norm.
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Bilder: DEHN + SÖHNE, Neumarkt
Autoren: Dr.-Ing. Peter Hasse, Dipl.-Ing. Walter Kathrein
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