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Kabelverlegearbeiten

Aus der Praxis: Tödlicher Störlichtbogenunfall

Durch Missachtung der 5 Sicherheitsregeln ereignete sich ein tödlicher Störlichtbogenunfall an einer 20-kV-Station beim Umklemmen der Anschlüsse einer alten Station in eine neue.

Schwerer Störlichtbogenunfall durch Missachtung der fünf Sicherheitsregeln

Schwerer Störlichtbogenunfall durch Missachtung der fünf Sicherheitsregeln

Arbeitsauftrag

Ein größerer EVU-Abnehmer hatte an eine Elektroinstallationsfirma Arbeiten an der betriebsinternen 20-kV-Versorgung vergeben. Die konkrete Aufgabe bestand im Umklemmen der Anschlüsse einer alten Station in eine neue. Hierzu teilte die Firma zwei Elektromonteure ein. Die Installationsfirma besaß schon seit Längerem die Schaltberechtigung für diese Anlagen.

Unfallhergang

Vor Beginn der Kabelverlegearbeiten wurden die Stationen der alten Anschlussstellen im oberen Bereich freigeschaltet, kurzgeschlossen und geerdet. Der untere Bereich stand weiterhin unter Spannung, war aber durch eine Plexiglasplatte mit der Aufschrift „Nicht Schalten!“ abgedeckt. Zusätzlich befand sich ein Schild mit dem Schaltverbotzeichen noch in der Zelle. An einem Samstag wurden die beauftragten Kabelverlegearbeiten begonnen. Der Anschluss an die neue Station sollte erst am Montag erfolgen.

Vor Abschluss der Arbeiten wollten sich die Monteure die Anschlussstellen der neuen Station ansehen. Diese Station war nicht freigeschaltet worden.
Der Arbeitsverantwortliche schloss die Türen der Station auf und ging weiter auf die andere Seite. Plötzlich sah er Blitze und Funken.

Der zweite Monteur war inzwischen in die unter Spannung stehende Station gekrochen und hatte einen Kurzschluss erzeugt. Der ausgelöste Störlichtbogen setzte sofort seine Kleidung in Flammen, die der zweite Monteur mit einem Feuerlöscher löschte. Die Stromzufuhr wurde nach 0,3 Sekunden nach Erdschluss automatisch unterbrochen.
Trotz Wiederbelebungsmaßnahmen verstarb der Monteur wegen der zuvor erlittenen tödlichen Körperdurchströmung.

Unfallanalyse

Neben dem Verunglückten lag die zusätzliche Abdeckung, die der Monteur zuvor noch abgenommen haben musste. Die rot-weißen Schutzbalken waren noch in der Halterung. Der Monteur ist also unter dem Balken in die Anlage gelangt und damit in den Bereich der Gefahrenzone der unter Spannung stehenden Teile eingedrungen.

Der Monteur missachtete eindeutig die fünf Sicherheitsregeln (§ 6 BGV A2 bzw. VDE 0105-100, Abschnitt 6.2), da er sich weder über eine Freischaltung versicherte noch eine Überprüfung des Schaltzustands an der Arbeitsstelle mit einem Spannungsprüfer vornahm.

Autor: Dr. Jens Jühling

Diesen Artikel sowie weitere zum Thema finden Sie im Produkt Arbeitsanweisungen für die Elektrofachkraft.

Veröffentlicht:
2011-02-28

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