Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung - Wozu? Und wer fordert's?
Als gäbe es nicht schon genug Papierkrieg - nun sind auch noch Gefährdungsbeurteilungen gefordert. Wie soll man die eigentlich erstellen und warum?
Gefährdungsbeurteilungen - Grundlage der Sicherheit
Rechtlicher Hintergrund
Gefordert wird die Gefährdungsbeurteilung u.a. von
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
Warum Gefährdungsbeurteilungen? - Machen wir doch im Alltag auch nicht!
Oh doch! Im Alltag machen Sie ständig Gefährdungsbeurteilungen! Z.B. bevor Sie eine Straße überqueren: Hier schauen und horchen Sie erst mal, ob ein Auto kommt. Kommt keins, können Sie problemlos und ohne weitere Analyse die Straße überqueren. Kommt ein Auto, so schätzen Sie die Geschwindigkeit und die restliche Wegstrecke bis zu Ihrem Überquerungspunkt ab - ist das Auto sehr schnell, werden Sie wohl eher warten, kommt es aber eher "geschlichen", passieren Sie wohl die Straße noch vor dem Auto.
Gleiches gilt für Überholvorgänge und viele andere Aktionen des Alltags (z.B. Kaffee trinken: erst mal an der Tasse fühlen, wie heiß er ist und nicht halb kochend in den Rachen gießen...).
Wenn Sie eine Gefahr nicht erkennen und kennen, können Sie dieser auch nicht mittels entsprechendem Verhalten und Schutzmaßnahmen ausweichen (siehe Kinder im Straßenverkehr).
Für den beruflichen Alltag schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter, sowie die Umwelt geschützt werden. Erkennt er nicht, welche Gefahren für Mensch und Umwelt aus seinem Betrieb folgen können, hat er auch kaum Chancen entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Deswegen gilt:
VOR Aufnahme der Arbeit und bei Veränderungen muss immer eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, wird diese natürlich schriftlich festgehalten. Sollte dann mal doch etwas passieren, kann die Gefährdungsbeurteilung dem Richter vorgelegt werden. Der ist natürlich im Sinne des Arbeitsschutzes daran interessiert, ob die möglichen Gefahren erkannt und richtig beseitigt oder beherrschbar gemacht wurden. Welche Schutzreihenfolge ist hier einzuhalten?
Richtig! Wie üblich:
- Technisch, konstruktiv
also erst mal Schutzmaßnahmen, wie Abdeckungen, Einhausungen und ähnliches - Organisatorisch
Absperrungen, Zugangsbeschränkungen
(nicht jeder darf in elektrische Schalträume reinspazieren) - Persönlich
Wenn technisch/konstrukiver und organisatorischer Schutz nicht möglich sind, dann ist die Persönliche Schutzausrüstung angesagt. Dabei gilt: diese sollte möglichst wenig belastend und - wo immer machbar - keine Dauerlösung sein, um freies und ungehindertes Arbeiten zu ermöglichen. Zusätzlich sind konstruktive Maßnahmen schlicht in ihrer Sicherheit weniger vom richtigen Verhalten des Einzelnen abhängig und damit auf jeden Fall im Sinne der Sicherheit vorzuziehen.
Was ist bei einer Gefährdungsbeurteilung zu betrachten?
Es gibt das Zusammenwirken von
- Arbeitplatz
(Werkstatt, Labor, Produktion, Baustellen,...) - Arbeitsmitteln
(Werkzeuge,...) - Arbeitsstoffen
(Chemikalien, Schmierstoffe, Hilfsstoffe, wie Lötpasten, etc.) - Ausbildung des Personals
(Paßt die Ausbildung zum Arbeitseinsatz? Hat der Ausführende z.B. die Ausbildung für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen? Weiß er überhaupt, welche Gefahren am Arbeitsplatz auftreten können? ...) - Wechselwirkungen mit anderen Tätigkeiten
(Nicht zu unterschätzen sind Instandhaltungstätigkeiten oder Reparaturen: Hier wird gern mal übersehen, dass am anderen Ende des Lüftungschachts z.B. Lösungsmitteldämpfe abgesaugt werden, während Sie hinter dem Auslass des Abzugs evtl. funkenbildende Arbeiten ausführen möchten...) - Wahrscheinlichkeit, Häufigkeit und Dauer und Auswirkung des Auftretens der gefährdenden Situation oder Atmosphäre (AuS, Explosions- oder Brandgefahr, ...)
(Wie häufig werden solche Arbeiten ausgeführt? Welche Gefharen bergen sie in sich? Kann der Schaden nur zur funktionszerstörung eines relativ unbedeutenden Meßgeräts führen, oder explodiert die Produktionshallte auf grund entsprechender Zündeffekte in Explosionsschutzbereichen)
Hilfestellungen
In der Praxissoftware Gefährdungbeurteilungen wurden über 400 Gefährdungsbeurteilungen für unterschiedlichste Berufe und Tätigkeiten zusammengestellt. Nutzen Sie diese Muster und passen Sie sie auf Ihre Arbeitssituationen an. So sparen Sie Zeit und profitieren von der Erfahrung unserer Experten.
Ausblick
Auf elektrofachkraft.de werden in einer Serie verschiedene Gefährdungssituationen beschrieben und diskutiert. Auch erfahren Sie mehr über die verschiedenen Gefahrenarten, wann Gefährdungsbeurteilungen zu erneuern sind, etc.
Bleiben Sie am Ball - es ist zu Ihrer eigenen Sicherheit!
Autorin: Marion Stühler
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