Ein wirtschaftlicher Vorteil, der rechtlich vorgeschrieben ist
Am falschen Fleck gespart kommt teuer - Argumente gegen Kürzungen bei der Instandhaltung
Zunehmend berichten Elektrofachkräfte über die Schwierigkeit, in elektrischen Anlagen nur noch unzureichend oder gar keine fachgerechte Instandhaltung betreiben zu dürfen. Grund hierfür ist fast immer die Entscheidung Kosten einzusparen, indem betriebseigene Elektrofachkräfte abgebaut werden und die verbleibenden kaum mehr Zeit finden, neben der reinen Störungsbeseitigung und produktionsbedingt schnell durchzuführenden Umrüstungen, eine fachgerechte, vorbeugende Instandhaltung durchzuführen.
Brandschaden an einem Leistungsschalter aufgrund einer losen Schraubklemmverbindung
Hinzu kommt, dass rein kaufmännische Geschäftsführungen selten technische Zusammenhänge und Argumentationen fachlich nachvollziehen können. Daher haben wir einige Argumente zusammengetragen, die Elektrofachkräften bei Gesprächen mit ihrem Arbeitgeber in Fragen der notwendigen fachgerechten Instandhaltung helfen können.
Verschleiß aufdecken
Grundsätzlich muss die Elektrofachkraft dem Arbeitgeber bei jedem dieser Gespräche verdeutlichen, dass elektrische Anlagen keine starren Gebilde sind, die nach der Errichtung unverändert bleiben. Jede elektrische Anlage verändert sich im Berieb. Sie unterliegt Verschleißerscheinungen, die es im Rahmen einer fachgerechten Instandhaltung aufzudecken gilt. Für elektrotechnische Laien lässt sich dieser technische Zusammenhang mit den Bremsen eines Autos vergleichen. Je nach Art der Fahrweise nutzen sich Bremsbeläge und Bremsscheiben ab und müssen regelmäßig kontrolliert und instand gehalten werden.
Fachverantwortung der Elektrofachkraft
Genau diese regelmäßige Wartung und Instandhaltung wird auch durch den Gesetzgeber (Energiewirtschaftsgesetz, BGliche Vorschriften in Verbindung mit den DIN-VDE-Normen) von der Elektrofachkraft gefordert. Dieser Pflicht kann sich keine Elektrofachkraft entziehen. Des Weiteren besitzt die Elektrofachkraft auch eine Fachverantwortung, die nicht durch Anweisungen von fachfremden Vorgesetzten außer Kraft gesetzt werden können. Durch diese gesetzlich verankerte Fachverantwortung ist die Elektrofachkraft gezwungen, den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage aufrecht zu erhalten.
Verhinderung von Produktionsstillständen
Ein unschlagbares Argument für die Instandhaltung ist die Verhinderung von Betriebsunterbrechungen und Produktionsstillständen. Eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung elektrischer Anlagen durch die betriebseigene Elektrofachkraft sorgt für Betriebssicherheit. Eine betriebseigene Elektrofachkraft kennt anlagenspezifische Probleme und die Auswirkungen auf den Produktionsprozess wesentlich besser als externe Elektrofachkräfte, die sich ständig in Produktionsprozesse einarbeiten müssen. Durch eine vorbeugende Instandhaltung kann die Elektrofachkraft bereits im Vorfeld auf Schwächen innerhalb der Anlage technisch reagieren. So macht es zum Beispiel Sinn, Leistungsschütze bereits nach dem Erreichen einer gewissen Lebenszeit vorsorglich im Rahmen eines planmäßigen Maschinenstillstands (z.B. bei Umstellung einer Produktionslinie auf ein anderes Produkt) zu erneuern. Hierdurch kann ein unplanmäßiger Stillstand z.B. durch ein "hochgegangenes" Lastschütz verhindert werden.
Keine Instandhaltung: hohe Reparaturkosten
Ein weiteres Argument für die vorbeugende Instandhaltung: Schäden in elektrischen Anlagen bedingt durch alterschwache oder nicht fachgerecht gewartete elektrische Betriebsmittel ziehen unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten nach sich. So kann zum Beispiel die regelmäßige Schraubenkontrolle an elektrischen Betriebsmitteln schwere Schäden und Reparaturen vermeiden helfen (wie untenstehendes Bild zeigt).
Insbesondere Brandschäden, die auf eine nicht fachgerechte oder nicht kontinuierlich durchgeführte Wartung und Instandhaltung zurückzuführen sind, werden zunehmend durch die Feuerversicherer nicht mehr vollständig oder gar nicht reguliert.
Die Brandschadenstatistik der Feuerversicherer weist bis heute Schäden, die auf eine mangelbehaftete elektrische Anlage zurückzuführen sind, als zweitgrößte Schadensgruppe aus. Dies ist Grund genug für die Feuerversicherer ein starkes Augenmerk auf den Zustand einer elektrischen Anlage bei Versicherungsabschluss zu werfen, wovon auch die Versicherungsprämie abhängt und damit wiederum erhöhte Betriebskosten für den Betreiber verbunden sind.
Fazit:
ein wirtschaftlicher Vorteil Eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung elektrischer Anlagen durch eine Elektrofachkraft erfüllt die rechtlichen Auflagen. Sie ist für jeden Betreiber elektrischer Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), BGV A3 und DIN-VDE-Normen zwingend vorgeschrieben. Sie ist zudem wirtschaftlich, da sie frühzeitig Mängel in elektrischen Anlagen aufdeckt, die Störanfälligkeit elektrischer Anlagen vermindert, Betriebsunterbrechungen und Produktionsstillstände sowie Schäden und hohe Reparaturkosten verhindert. Sie gewährleistet zudem den Versicherungsschutz.
------------------------------------------------------
Dipl.-Ing. Holger Bluhm
------------------------------------------------------
Mehr Artikel zum Thema Elektrofachkraft, DIN VDE.


