Einhalten von Sicherheitsabständen
Sicherheitsabstände bei Bauarbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen
Bei Bauarbeiten und anderen nicht elektrotechnischen Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen geht es besonders um das Einhalten von Sicherheitsabständen. Es muss stets ein festgelegter Abstand eingehalten werden!
Sicherheitsabstände bei Bauarbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen
Es muss stets ein festgelegter Abstand eingehalten werden, z.B. bei/beim
- Gerüstbau
- Arbeiten mit Hebezeugen, Baumaschinen und Fördermitteln
- Montagearbeiten
- Transportarbeiten
- Anstrich und Ausbesserungsarbeiten
- Bewegen von sonstigen Geräten und Bauhilfsmitteln.
Annäherungszone, Gefahrenzone
In Abb. 1 sind Abstände und Zonen für das Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen festgelegt.
Aus der Tabelle 1 kann der Abstand für die äußere Grenze der Annäherungszone DV entnommen werden.
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Nennspannung |
Äußere Grenze der Annäherungszone DV |
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bis 1.000 V |
1 m |
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über 1 kV bis 110 kV |
3 m |
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über 110 kV bis 220 kV |
4 m |
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über 220 kV bis 380 kV |
5 m |
Tabelle 1: Äußere Grenze der Annäherungszone DV bei nicht elektrotechnischen Arbeiten (z.B. Bauarbeiten)
Bei nichtelektrotechnischen Arbeiten darf diese äußere Grenze der Annäherungszone DV (nach Tabelle 1) von unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen (oder Teilen elektrischer Anlagen ohne Schutz gegen direktes Berühren) nicht unterschritten werden. Dies gilt auch beim Ausschwingen von Lasten, Trag- und Lastaufnahmemitteln: Die in Tabelle 1 angegebenen Maße rechnen vom ausgeschwungenen Leiterseil ab.
Um Zweifel auszuschließen, ist die Höhe der Nennspannung vom Betreiber der elektrischen Anlage zu erfragen. Dies betrifft besonders die Errichtung von Baustelleneinrichtungen und Gebäuden, dort einzuhaltende Mindestabstände sind mit dem Betreiber abzustimmen.
Bei Arbeiten im Bereich von Freileitungen ist in jedem Fall eine Absprache mit dem Leitungsbetreiber erforderlich: Wie weit die Leiterseile der Freileitung unter besonderen Bedingungen ausschwingen können, kann nur der Betreiber der Freileitung angeben.
Schutzabstände
Falls die genannten Arbeiten unter Beaufsichtigung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen des Betreibers ausgeführt werden, gelten kleinere Schutzabstände (Tabelle 2), deren Einhaltung ausreichend ist, weil der genannte Personenkreis entsprechende Kenntnisse über den Anlagenaufbau und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr hat.
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Nennspannung |
Schutzabstand (Abstand in Luft von unter Spannung stehenden Teilen) |
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bis 1.000 V |
0,5 m |
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über 1 kV bis 30 kV |
1,5 m |
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über 30 kV bis 110 kV |
2 m |
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über 110 kV bis 220 kV |
3 m |
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über 220 kV bis 380 kV |
4 m |
Tabelle 2: Verringerte Schutzabstände bei nicht elektrotechnischen Arbeiten (z.B. Bauarbeiten), die eingehalten werden können, wenn die Arbeiten durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen beaufsichtigt werden
Ausführliche und weiterführende Erläuterungen zu diesen Themen finden sich
in
„Die Elektrofachkraft in der
betrieblichen Praxis“, Band 2, Teil 9 „Schutzmaßnahmen beim Arbeiten in
elektrischen Anlagen“.
Autoren: Dr.-Ing. Peter Hasse, Dipl.-Ing. Walter Kathrein
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