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Gefährdungspotenziale bei ortsfesten elektrischen Anlagen und Verteilersystemen Teil 1

„Zusätzliche Prüfungen sind oft erforderlich“

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen viel verkraften. Der allgemeine Verschleiß sowie mechanische und elektrische Beanspruchungen können Spuren mit hohem Gefährdungspotenzial hinterlassen. Dipl.-Ing. Hans J. Rübsam nennt Beispiele aus der Praxis und zeigt auf, was Sie bei der Beurteilung des Zustands von ortsfesten Niederspannungs-Schaltanlagen und Verteilersystemen zusätzlich beachten müssen.

Nicht nur die Folgen eines Störlichtbogens sind von hoher Relevanz

Nicht nur die Folgen eines Störlichtbogens sind von hoher Relevanz

Neben dem Alterungsprozess können kurzzeitige Überlastungen einzelner Betriebsmittel und Schaltüberspannungen im Versorgungsnetz Probleme verursachen. Auch Beeinträchtigungen der Isolation durch äußere Einflüsse wie Wärme, Feuchtigkeit und Staub führen oftmals bereits nach kurzer Zeit unerwartet zur Gefährdung für den Benutzer und Betreiber. Davon können einzelne Betriebsmittel, aber auch leitende Verbindungen betroffen sein.

Prüfpflicht für Schaltanlagen und Verteilersysteme

Um Personen- und Sachschäden abzuwenden, sind ortsfeste Schaltanlagen und Verteilersysteme „überwachungsbedürftig“: Die regelmäßige Kontrolle und Beurteilung nach dem Prinzip „Besichtigen – Erproben – Messen“ ist Pflicht.
Die Gefährdungsbeurteilung bei industriell, gewerblich und öffentlich genutzten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln darf ausschließlich von einer erfahrenen, verantwortlichen Elektrofachkraft (befähigten Person) vorgenommen werden. Dabei sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen festzulegen.
Wiederholungsprüfungen an Niederspannungs-Schaltanlagen und Betriebsmitteln sind vor allem Sicherheitsprüfungen. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben, im Wesentlichen durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und durch die Unfallverhütungsvorschriften BGV A3.

Grundsätzliche Einflussfaktoren

Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und Prüffristen müssen bestimmte Einflussfaktoren ermittelt und dafür erforderliche Schutzmaßnahmen bewertet und festgelegt werden. Dabei geht es grundsätzlich um drei Faktoren:

  • die Widerstandsfähigkeit des Arbeitsmittels (elektrische Anlage und/oder Betriebsmittel)
  • am Einsatzort vorhandene Beanspruchungen (Feuchtigkeit, Wärme, Vibration usw.)
  • möglicherweise entstehende Gefährdungen (Wahrscheinlichkeit und Schwere der Folgen)

Schutzmaßnahmen nachweisen

Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, muss der verantwortliche Prüfer die Wirksamkeit aller in der DIN VDE 0100 (und ggf. weiteren Bestimmungen) aufgeführten Schutzmaßnahmen in vollem Umfang nachweisen, wenn er im Prüfprotokoll bestätigen will, dass die von ihm geprüfte elektrische Anlage „ … den Errichtungsbestimmungen (DIN VDE 0100) und weiteren technischen Regeln entspricht …“ und … „keine Gefährdungen hervorrufen kann …“.

Zu wenig Prüfvorgaben

Doch in den Verordnungen und zusätzlichen technischen Regeln werden für die Wiederholungsprüfungen nur wenige Prüfvorgaben genannt. Außerdem ist es infolge der aktuellen technischen Entwicklung immer wieder erforderlich, andere, nicht in den Bestimmungen geforderte Prüfungen und Prüfverfahren einzusetzen ‒ insbesondere bei kompakten Schaltanlagen und Verteilersystemen und Anlagen mit einem hohen Anteil an elektronischen Verbrauchern. Diese Gefährdungspotenziale kommen insbesondere hinsichtlich des Sach- und Brandschutzes immer wieder zu kurz.

Ergänzende Prüfungen durchführen

Häufig nicht erkannt werden

  • Schwachstellen, wie Alterung der Isolation durch Wärmestress, Hitzefelder etc.
  • Oberwellen und deren zusätzliche Netzbelastung, insbesondere im PE- und N-Leiter
  • Isolationsmängel an Kabeln und Leitungen durch Wärme- und Feuchtigkeitseinfluss
  • extreme Wärmequellen, Alterung der Schaltkontakte, lose Kontaktstellen usw.

Gerade nach Änderungen, Erweiterungen und Umnutzungen elektrischer Anlagen oder beim nachträglichen Anschluss elektronischer Geräte und Betriebsmittel sind deshalb zusätzliche Prüfungen notwendig.

Den Sach- und Brandschutz beachten

Hier sollte der Betreiber/Unternehmer als Auftraggeber außer den Festlegungen nach BGV A3 und DIN VDE 0105 Teil 100 weitere Aspekte beachten, zum Beispiel

  • die Vorgaben seiner Versicherung wie die VdS-Feuerschutzklausel 3602 für „Elektrische Anlagen“ mit zugehörender Prüfrichtlinie VdS 2871 berücksichtigen
  • ggf. einen vom VdS anerkannten Sachverständigen mit der Prüfung beauftragen

Denn: Bei den nach BGV A3 und DIN VDE 0105 Teil 100 geforderten Prüfungen elektrischer Anlagen geht es hauptsächlich um die Durchführung und Dokumentation von Messungen zum Feststellen der Sicherheit gegen elektrischen Schlag, also um den Personenschutz. Bei der Prüfung elektrischer Anlagen nach der Feuerschutzklausel 3602 steht hingegen der Sach- und Brandschutz im Vordergrund; gerade hier können die VdS-Richtlinien ‒ durch die weit reichenden Erfahrungen der Versicherer mit Schadensfällen ‒  eine enorme Hilfestellung bieten.

Weitere Prüfungen durchführen

Zusätzlich können im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weitere Prüfungen erforderlich sein, und zwar bezüglich

  • ausreichendem, „richtigem“ Einsatz von FI-Schutzschaltern zum
    Zusatzschutz (Schutz bei direktem Berühren) nach DIN VDE 0100 Teil 410
    Brandschutz nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 und DIN VDE 0100 Teil 482
  • der CE-Kennzeichnung http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/regelwerke/die-bedeutung-des-ce-zeichens/, insbesondere bei Verwendung elektronischer Betriebsmittel
  • Blitzschutzanlagen / Koordination der Überspannungsableiter in der Anlage
  • Selektivität hintereinander geschalteter Schutzschalter und Schmelzsicherungen
  • kurzschlusssicherer Verlegung von Leitungen nach DIN VDE 0660 Teil 500, Tabelle 5
  • Temperaturen der Klemmstellen in Verteilern entsprechend der VdS-Prüfrichtlinie 2871
  • Überprüfung der Typenschild-Angaben, speziell zum max. Bemessungsstrom IB max
  • Richtigkeit vorhandener Unterlagen, Schaltpläne etc.
    -> der Anlage angepasste Kennzeichnungen, Beschriftungen etc.

Fazit
Bei der Beurteilung des Zustands von Niederspannungs-Schaltanlagen und Verteilersystemen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung reichen die Vorgaben der BGV A3 und der Betreiber-Bestimmung nach DIN VDE 0105 Teil 100 zur Gefährdungsbeurteilung oft nicht aus. Darauf weist Dipl.-Ing. Hans J. Rübsam hin, Fachdozent und Beratender Ingenieur für den Bereich Niederspannungs-Schaltanlagen und Verteilersysteme. Er zeigt anhand von Praxisbeispielen, wie typische Gefährdungspotenziale beim Betrieb elektrischer Anlagen aussehen können. Wir werden Ihnen in fünf weiteren Folgen dieser Serie darüber berichten.

Weiterführender Link
Infos zum Thema „Wiederholungsprüfung an unter Spannung stehenden Teilen“

Autoren:

Christine Lendt, Frau Lendt ist freie Journalistin, www.recherche-text.de.

Dipl.-Ing. Hans J. Rübsam, Herr Rübsam ist beratender Ingenieur

Mehr Artikel zu den Themen BGV A3, Prüfprotokoll, Gefährdungsbeurteilung, DIN VDE.

Veröffentlicht:
2009-02-02

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