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Unfälle mit Elektrofachkräften, Teil 3

Improvisation als Unfallursache

Wenn bei der Montage etwas nicht läuft wie geplant, kann man schon die Nerven verlieren. Ungeduld aber ist gerade bei Arbeiten unter Spannung fehl am Platz: Wer in der Hektik das falsche Werkzeug verwendet oder Sicherheitsregeln „vergisst“, könnte das sein Leben lang bereuen.

Auch wenns umständlich ist - beachten Sie die Sicherheitsmaßnahmen

Auch wenns umständlich ist - beachten Sie die Sicherheitsmaßnahmen

Studien und Unfallmeldungen bestätigen immer wieder, dass selbst Elektrofachkräfte die Risiken beim Umgang mit Elektrizität unterschätzen. Manchmal ist es geradezu erstaunlich, dass sich ein Stromunfall nicht schon früher ereignet hat.

Aus der Praxis berichtet zum Beispiel das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle. Aber auch in den deutschsprachigen Nachbarländern werden immer wieder die gleiche Fehler begangen, wie das Starkstrominspektorat der Schweiz anhand seiner Unfallmeldungen bestätigt.

Mehr zum Thema: Stromunfälle

Leichtsinniges Arbeiten unter Spannung

Eine Elektrofachkraft sollte einen Leistungsschalter in einer USV-Verteilung unter Spannung ausbauen. Wie es die Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten unter Spannung erfordern, zog er einen Kollegen hinzu. Gemäß Sicherheitsregel Nummer Fünf deckten die beiden Elektrofachkräfte die benachbarten, unter Spannung stehenden Teile ab. Allerdings verwendeten sie dafür einen Kartondeckel, der sich als unzureichend erweisen sollte.

Eektrofachkraft erleidet schwere Verbrennungen

Dann vergaßen die beiden Elektrofachkräfte offenbar jegliche Vorsicht. Als sich die beiden Befestigungsschrauben mit dem isolierten Werkzeug nicht lösen ließen, verwendeten sie einen nicht isolierten Inbusschlüssel. Da das auch nicht klappte, entfernten die Männer schließlich die Kartonabdeckung, um besser hantieren zu können.

Nun versuchte einer von ihnen, mit Gummihammer und Inbusschlüssel die Schrauben zu lösen, wobei der Inbusschlüssel auf die spannungsführenden Klemmen fiel und einen leistungsstarken Lichtbogen auslöste. Der Monteur erlitt schwere Verbrennungen an den Händen und im Gesicht - er trug keine Persönliche Schutzausrüstung.

Wieder verursachten gleich mehrere einschlägige Fehler einen schweren Stromunfall:

  • Verwendung von ungeeignetem Werkzeug
  • ungenügende/fehlende Abdeckung spannungsführender Teile 
  • keine Persönliche Schutzausrüstung verwendet

Elektrofachkräfte demontieren Isolierabdeckung

In einer neuen Trafostation (zwei Trafos zu jeweils 630 kVA) war ein neuer Kabelanschluss erforderlich. Deshalb wurden zwei Netzelektriker beauftragt, in der NS-Verteilung der Trafostation eine NHS-Leiste (400 Ampere) unter Spannung einzubauen - ein Vorgehen, das nach Angaben der Schweizer Behörde in der Situation grundsätzlich zulässig war.

Doch bei der Montage bemerkte die Elektrofachkraft, dass zu wenig Platz zur Verfügung stand, um die Arbeiten wie geplant durchführen zu können. Unter Missachtung der Einbauvorschriften demontierte der Mann die Isolierabdeckung des Gehäuses und versuchte, die Leiste mit blankem Unterteil einzubauen.

Mit der NHS-Leiste berührte er die spannungsführende Sammelschiene und das geerdete Gehäuse. Ein Erdschluss wurde ausgelöst, breitete sich auf die Sammelschiene und den Kuppelschalter aus. Der Elektriker trug Verbrennungen im Gesicht davon.

Als Fehler, die zum Stromunfall führten, geben die Sachverständigen in diesem Fall an:

  • unzulässige Zerlegung der NHS-Leiste
  • Missachtung der Einbauvorschriften
  • Nichtbeachtung der Fünf Sicherheitsregeln 
  • keine Persönliche Schutzausrüstung verwendet

Bei Problemen das Risiko neu bewerten

Hinzu kommt bei beiden Praxisbeispielen: Die beteiligen Elektrofachkräfte hätten das Risiko jeweils neu bewerten müssen, nachdem Schwierigkeiten bei der gewählten Arbeitsmethode auftraten. Durch die Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung hätte das Verletzungsrisiko erheblich eingegrenzt werden können.

Fazit: Zulässigkeit von AuS ist kein Freibrief

Die zuständigen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften weisen ausdrücklich darauf hin: Auch wenn Bauart und Sicherheitskonzept einer Anlage Arbeiten unter Spannung grundsätzlich zulassen, bedeutet das nicht, dass andere Sicherheitsmaßnahmen außer Acht gelassen werden dürfen. Im Gegenteil: Gerade dieser Einsatz ist mit besonderen Risiken behaftet und erfordert besondere Maßnahmen.

Beachten Sie auch, dass nur speziell ausgebildete Elektrofachkräfte Arbeiten unter Spannung ausführen darf. Mehr dazu in unserem Beitrag "Qualifikationen für das Arbeiten unter Spannung (AuS)".


Christine Lendt, www.recherche-text.de
Frau Lendt ist freie Journalistin.


Veröffentlicht:
2009-05-20

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