Leitern und Tritte
Absturz in einer Schaltzelle
Drei Monteure eines Netzbetriebs waren damit beauftragt worden, in einer Mittelspannungsstation zusätzliche Trennwände einzubauen. Dabei kam es zu einem Unfall, ausgelöst durch eine für diese Arbeiten unzulässige Leiter.
Zum Übersteigen unzulässige Stehleiter
Arbeitsauftrag
Drei Monteure eines Netzbetriebs waren damit beauftragt worden, in einer Mittelspannungsstation zusätzliche Trennwände einzubauen. Zum Maßnehmen für die Trennwände musste ein Monteur in den oberen Bereich der Sammelschienensysteme. Ein anderer Kollege hielt eine für den Aufstieg genutzte Stehleiter.
Das Sammelschienensystem SS1 oberhalb der Schaltzellen war für die Arbeiten freigeschaltet worden. Auf der Schalterunterseite stand jeweils noch Spannung an, deshalb wurden die Schalter mit isolierenden Schutzplatten abgedeckt.
Unfallhergang
Zum Ausmessen der dritten Schaltzelle stieg ein Elektromonteur auf die Stehleiter, die sich noch vor der Schaltzelle 2 befand. Sein Kollege sicherte die Leiter von unten.
Von der Stehleiter kletterte der Monteur dann hinüber zu dem Sammelschienensystem SS1.
Von seinem Kollegen unbeobachtet, hat er dann den Halt verloren und ist auf den Stationsboden gestürzt. Von den Kollegen wurde sofort die Netzleitstelle über den Absturzunfall benachrichtigt. Bei der Erste-Hilfe-Leistung stellten sie jedoch fest, dass der Verletzte Schmauchspuren an einem Knie aufwies. Erst jetzt wurde den Kollegen klar, dass es sich um einen Stromunfall handelte. Sie informierten darüber sofort die Netzleitstelle.
Unfallanalyse
Der Monteur hatte auf den Sammelschienen keinen geeigneten Standort und ist dadurch wahrscheinlich abgerutscht. Beim Sturz muss er dann gegen die isolierende Schutzplatte gefallen sein, die den Schalter eigentlich nur gegen zufälliges Berühren schützen soll.
Wie sich nachträglich herausstellte, ist durch den Stoß die Verankerung der Schutzplatte gerissen. Infolgedessen lag der Schalter frei und der Verletzte geriet im weiteren Verlauf des Sturzes mit seinem Knie in die Nähe des Schaltermessers. Es kam zu einer Körperdurchströmung. Diesen Unfallverlauf bestätigen sowohl Schmauchspuren an dem Schaltermesser als auch eine Strommarke am Bein.
Ausgelöst wurde der Unfall durch eine für diese Arbeiten unzulässige Leiter. Denn nach BGI 694, Abschnitt 5.3 gilt: "Von Stehleitern oder Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung „Stehleiter“ bzw. „Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter“ nicht auf hochgelegene Arbeitsplätze oder Einrichtungen übersteigen."

Abb. 1: Schaltzelle, von der aus der Monteur abstürzte
Autor: Dr. Jens Jühling
Diesen sowie weitere Fachartikel zum Thema finden Sie im Produkt Arbeitsanweisungen für die Elektrofachkraft.


