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Gefährdungspotenziale bei ortsfesten elektrischen Anlagen und Verteilersystemen Teil 5

„Den Trend zu Billig-Lösungen stoppen“

Bei der Beurteilung des Zustands von Niederspannungs-Schaltanlagen und Verteilersystemen müssen neben der BGV A3 und der Betreiber-Bestimmung nach DIN VDE 0105 Teil 100 oft weitere Aspekte beachtet werden, um alle Gefährdungspotenziale zu erfassen. Dipl.-Ing. Hans J. Rübsam nennt Beispiele aus der Praxis. Heute: Isolationsfehler und Lichtbogenzündungen

„Den Trend zu Billig-Lösungen stoppen“ (Foto: Gabi Schoenemann/pixelio)

„Den Trend zu Billig-Lösungen stoppen“ (Foto: Gabi Schoenemann/pixelio)

Mal ist es Sparsamkeit am falschen Platz, mal Unwissenheit, die zu Lasten der Sicherheit geht: In Schaltgeräten und Schaltgeräte-Kombinationen werden immer wieder leicht entflammbarer Kunststoff-Abdeckungen verwendet.

Beispiel: Relais mit brennbarem Kunststoff

Bei einer Steuerungsanlage in einer Textilmaschinenfabrik schaltete ein Geräteschutzschalter aus scheinbar unerklärbaren Gründen ab und wurde mehrfach wieder eingeschaltet solange, bis er „erfolgreich“ nicht mehr auslöste. Inzwischen hatte sich auf einer Leiterplatine ein Lichtbogen durchgesetzt und dabei die Abdeckung eines Relais entzündet. Die Steuerung brannte komplett aus, der Produktionsausfall war hoch.

Die Ursache: Es war ein billiges Relais mit brennbarer Kunststoffabdeckung verwendet worden.

Bei der Kontrolle beachten

Das oberste Gebot bei der Planung, Herstellung und Errichtung von Starkstromanlagen in Neubauten wie auch bei der Sanierung von Altbauten heißt: Vermeidung von Bränden.

In diesem Fall durch

  • den Einsatz schwerentflammbarer, selbstverlöschender Werkstoffe
  • die Verwendung chlorfreier (halogenfreier) Kunststoff-Basis-Produkte

Bei der regelmäßigen Kontrolle und Beurteilung nach dem Prinzip „Besichtigen – Erproben – Messen“ muss der Einsatz hoch wärmebeständiger, schwer entflammbarer Isolierstoffe besonders überprüft werden.

Relevante Richtlinien und Normen

Der Verband der Sachversicherer e.V. (VdS) hat die Richtlinien für den Brandschutz speziell in Kabel- und Leitungsanlagen überarbeitet. Die Fassung 04.99 unter dem Aktenzeichen VdS 2025 schreibt für bestimmte Bereiche den Einsatz halogenfreier Kabel und Leitungen vor (selbstverlöschend, raucharm, keine giftigen und korrosiven Halogenverbindungen).

Beachten Sie außerdem die VDE 0040-1/ EN 61082-1 (2007-03). Dort heißt es, dass elektrische Betriebsmittel, Schaltanlagen und vor allem Berührungsschutz-Abdeckungen sowie zu verlegende Leitungen mit eindeutigen Kennzeichnungen hinsichtlich der verwendeten Kunststoffe zu versehen sind.

Trend zu Billig-Lösungen stoppen

Es gilt, bei der Anwendung und dem Einsatz von Kunststoffen in der Elektrotechnik den Trend zu Billiglösungen zu stoppen gerade bei Erstinvestitionen und hier speziell bei Abdeckungen, Blenden, Schottungen, Isolierbändern und -schläuchen. Dabei sind die Kosten und Risiken bei der späteren Nutzung nachhaltig zu bewerten und zu berücksichtigen. Jeder verantwortungsbewusste Unternehmer im Bereich der Elektrotechnik sollte sein eigenes Leistungsangebot entsprechend anpassen.

Nur geeignete Werkstoffe verwenden

Spätestens seit der Brandkatastrophe im Düsseldorfer Flughafen weiß man, wie gefährlich Rauchgase sein können. Deshalb werden halogenfreie (oder zumindest halogenarme) Bauteile verlangt. Bei der Wahl von Kunststoff-Werkstoffen sind also Flammbeständigkeit, günstiges Verhalten bei Lichtbogen-Zündung, hohe Kriechstromfestigkeit und eine hohe UV-Beständigkeit ausschlaggebend möglichst ohne Halogen-Zusätze.

Ergänzende Prüfungen

Bei den in Schaltgeräten und Schaltgeräte-Kombinationen verwendeten technischen Kunststoffen müssen vor allem Brandschutz- und Funktions-Sicherheit gewährleistet sein.

Angaben zur Güte (z. B. von Abdeckungen/Abdeckplatten und Schottungen) können wahlweise durch folgende Maßnahmen nachgewiesen werden:

  • Glühdraht-Prüfung nach VDE 0471 Teil 2-11 mit Prüftemperatur von mindestens 650 °C,  (bei Strom führenden Isolierstoffteilen wie Sammelschienenträgern min. 960 °C)
  • Prüfung auf Entflammbarkeit (Glühstab-Prüfung) nach VDE 0304 Teil 3 / EN 60707-BH in der Stufe BH2 < 30 (früher Stufe II b)
  • Flammbeständigkeit nach UL-Standard 94, z. B. Einstufung nach V-O, bedeutet: Prüfkörper müssen innerhalb von 5 Sekunden verlöschen, die Watte darf nicht entzündet werden und ein Nachglimmen darf 30 Sekunden nicht überschreiten
  • Prüfung auf Brandverhalten nach DIN 4102 Teil 1: Baustoffe der Klasse B1 = „schwerentflammbar und selbstverlöschend“

Zusätzlich:

  • Prüfung auf Halogenfreiheit nach VDE 0472 Teil 815 bedeutet: Masse-Anteile betragen für die Halogene Chlor < 0,2%, Brom, Jod und Fluor < 0,1%.

Fazit

Vor allem kompakte Anlagen oder Verteilersysteme und Anlagen mit einem hohen Anteil an elektronischen Verbrauchern bergen besondere Gefährdungspotenziale hinsichtlich des Sach- und Brandschutzes die auch besonders beachtet werden müssen. So sind Isolationsfehler eine häufige Ursache für Lichtbogenzündungen. Die Wahl und Überprüfung des Materials spielt hier eine entscheidende Rolle.

Weiterführende Links

Weitere Folgen der Serie „Gefährdungspotenziale bei ortsfesten elektrischen Anlagen und Verteilersystemen“:

Autoren:

Christine Lendt, Frau Lendt ist freie Journalistin, www.recherche-text.de.

Dipl.-Ing. Hans J. Rübsam, Herr Rübsam ist beratender Ingenieur

Mehr Artikel zu den Themen BGV A3, Prüfprotokoll, Gefährdungsbeurteilung, DIN VDE.

Veröffentlicht:
2009-03-02

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