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Erfolgreich Bewerben, Teil 3

Wie wichtig sind Arbeitszeugnisse?

Arbeitszeugnisse sind nur ein Teil des Gesamtbilds, das ein Bewerber beim Personalchef hinterlässt – und genau deshalb im Zweifel entscheidend. Auch wenn die Zeugnissprache weitgehend bekannt ist, Feinheiten werden immer wieder übersehen. Unfaire Bewertungen im Arbeitszeugnis müssen Sie sich übrigens nicht gefallen lassen.

Nehmen Sie Ihr Arbeitszeugnis genau unter die Lupe – Sie haben ein Recht auf eine faire und wohlwollende Bewertung

Nehmen Sie Ihr Arbeitszeugnis genau unter die Lupe – Sie haben ein Recht auf eine faire und wohlwollende Bewertung

Für die Auswahl eines Bewerbers sind selten nur die Zeugnisse ausschlaggebend. Die Auffassung darüber, wie wichtig Benotungen sind, schwankt in den Personalabteilungen.

Manch ein Chef lächelt nur noch darüber, wohl wissend, dass viele Firmen das Texten der Arbeitszeugnisse den Mitarbeitern selbst überlassen.

Für andere zählen Zeugnisse sogar zu den wichtigsten Bewerbungsunterlagen: Bei verschärftem Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt kommt es mitunter auf Nuancen an.

Auf Vollständigkeit der Zeugnisse achten

Die Entscheidung sollten Sie aber dem Personalchef überlassen, in die Bewerbungsmappe gehören Zeugnisse und Arbeitszeugnisse auf jeden Fall.

Wenig vorteilhaft ist es, wenn die Anlagen nicht mit den im Lebenslauf  aufgeführten Tätigkeiten übereinstimmen. Die Berufslaufbahn sollte lückenlos belegt werden, auch wenn schlechte Bewertungen darunter sind.

Fehlende Zeugnisse werden im Allgemeinen als fragwürdiger eingeschätzt. Meist bietet das Vorstellungsgespräch eine Gelegenheit, negative Formulierungen zu erklären.

Vom schulischen Werdegang dagegen genügt in der Regel das Abschlusszeugnis: Ein Zeugnis der Klasse 2a der Grundschule Hintertupfing von 1972 wird selten verlangt.

Mehr zum Thema: Bewerbung

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Im Berufsleben unterscheidet man zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich auf die Art und Dauer der Tätigkeit.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis dagegen enthält eine umfassende Beurteilung der Leistung des Arbeitnehmers und seines Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen. Auch Aspekte wie Belastbarkeit, Initiative und Engagement werden bewertet.

Arbeitszeugnis - zwischen Wahrheit und Wohlwollen

Mit dem Inhalt von Arbeitszeugnissen ist es so eine Sache. Ein Arbeitgeber steht vor einem Dilemma, wenn er die schlechte Leistung eines Mitarbeiter bewerten soll: Er ist zur Wahrheit verpflichtet, muss das Zeugnis aber zugleich mit „verständigem Wohlwollen“ ausstellen, um dem Arbeitnehmer den weiteren beruflichen Werdegang nicht zu verbauen. So verlangt es die Rechtsprechung.

Weil Wahrheit und Wohlwollen nicht immer zusammenpassen, hat sich die Zeugnissprache etabliert. Mit den gängigen Floskeln wie „das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen beendet“ sollen allzu harte Worte vermieden werden. Das Paradoxe daran: Ein Personalleiter weiß aufgrund dieser Formulierung, dass diesem Mitarbeiter zum Beispiel gekündigt wurde oder es auf einen Vergleich hinauslief.

Versteckte Bewertungen im Arbeitszeugnis

Auch wenn gängige Formulierungen im Arbeitszeugnis wie „stets zu meiner vollsten Zufriedenheit“ weitgehend bekannt sind, der Teufel steckt im Detail: Schon wenn das „st“ fehlt, wird aus der Bestnote eine Zwei.

Vor allem mit selteneren Sätzen wurde schon so mancher Mitarbeiter auf das Glatteis geführt: „Kollegen schätzten ihre offene Art“ zum Beispiel klingt nur auf den ersten Blick nett. Gemeint ist hier, dass die Bewertete eine Klatschbase ist.

Vorsicht, wenn etwas im Arbeitszeugnis fehlt

Problematisch sind auch Lücken im Arbeitszeugnis. Sie können als negative Bewertung ausgelegt werden.

Fehlt im Arbeitszeugnis zum Beispiel eine positive Schlussformel wie „wir danken Herrn Mustermann für seine Leistungen. Für seinen weiteren Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und viel Erfolg“, dann könnte es bedeuten, dass der ehemalige Arbeitgeber ziemlich froh ist, den Mitarbeiter loszuwerden.

Was Sie bei unfairer Beurteilung im Arbeitszeugnis tun können

So oder so ähnlich hat schon manch ein Chef die verschlüsselte Zeugnissprache missbraucht, um einem ungeliebten Mitarbeiter durch das Arbeitszeugnis noch mal eine „reinzuwürgen“.

Aber auch das Gegenteil kommt vor: Ist ein Vorgesetzter nicht mit den Feinheiten der Zeugnissprache vertraut, bescheinigt er im Arbeitszeugnis schnell etwas zum Nachteil, was eigentlich gut gemeint war.

Umso wichtiger ist es für den Arbeitnehmer, ein ausgestelltes Arbeitszeugnis genau unter die Lupe zu nehmen. Viele Spezialisten und Online-Ratgeber haben sich auf das Entschlüsseln von Arbeitszeugnissen spezialisiert, auch Gewerkschaften bieten eine Arbeitszeugnisberatung an.

Benotung vor Gericht erstreiten

Ein unfaires Arbeitszeugnis können Sie innerhalb von sechs Monaten noch anfechten. Jeder Angestellte hat ein Recht auf „Wohlwollen“. Arbeitsrechtsexperten bestätigen: Vernichtende Benotungen im Arbeitszeugnis kann ein Arbeitgeber vor Gericht allenfalls durchsetzen, wenn er beweist, dass der Mitarbeiter eine absolute Niete war.

Im Gegenzug sind aber auch Beweise für außerordentliche Leistung zu erbringen, wenn ein Mitarbeiter statt einem „Gut“ die  Bestnote einfordert.

Mehr zum Thema Bewerbung können Sie im Teil 1 „So machen Sie auf sich aufmerksam“  und im Teil 2 "Darauf kommt es beim Lebenslauf an“  unserer Serie „Erfolgreich Bewerben“ nachlesen.


Christine Lendt, www.recherche-text.de
Frau Lendt ist freie Journalistin.


Veröffentlicht:
2009-06-15

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