Das Arbeitsschutzgesetz, die BGV A3 und die Betriebssicherheitsverordnung § 2 Abs. 7 schreiben diese Qualifikation für das Prüfen von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln vor. Absolventen mit bestandener Abschlussprüfung können in ihrem Betrieb als „befähigte Person“ eingesetzt werden, da sie mit diesem Lehrgang die fachliche Qualifikation erreicht haben.
Sie lernen in diesem Lehrgang die theoretischen Grundlagen und die praktische Umsetzung, die von Ihnen als „elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) verlangt werden. Der zweitägige Lehrgang mit Abschlussprüfung führt zum Erwerb des Qualifikationsnachweises nach BGV A3 § 3 Abs. 1, BGV A1 § 7 und VDE 0105 Teil 100.
Dieser Lehrgang zählt zusätzlich als jährliche Sicherheitsunterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 BGV A1.
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Stefan Euler
BDSH-geprüfter Sachverständiger und Fachdozent
Elektrotechnik, Fachbuchautor