Deine Rechte als Elektro-Azubi

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Deine Rechte als Elektro-Azubi
Was sind deine Rechte als Elektro-Azubi? Bildquelle: Wellnhofer Designs/stock.adobe.com

In der ersten Zeit der Ausbildung ist vieles neu und es ist völlig normal, dass man sich unsicher fühlt. Du lernst deine Kollegen, deinen Arbeitsort und deine Aufgaben kennen und wie du Arbeitsgeräte und Werkzeuge benutzt. Um sicher und unfallfrei zu arbeiten, musst du bestimmte Pflichten und Regeln einhalten. Gleichzeitig hast du als Auszubildender aber auch Rechte.

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Das sind deine Rechte als Elektro-Azubi

Neben deinem Lohn bzw. Gehalt, der sogenannten Ausbildungsvergütung, hast du als Elektro-Azubi noch weitere Rechte:

  • Als Azubi hast das Recht, Fragen zu stellen.
    Ist ein Arbeitsvorgang unklar, bist du dir beim Bedienen eines Geräts nicht ganz sicher, macht eine Maschine komische Geräusche usw., dann habe keine Angst davor, dich an deinen Vorgesetzten zu wenden. Dieser ist für deinen Schutz und deine Sicherheit mitverantwortlich.
  • Du hast das Recht auf geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA).
    Dein Arbeitgeber stellt dir nicht nur das für deine Arbeit benötigte Werkzeug und Material zur Verfügung, sondern auch die notwendige Schutzausrüstung. Diese Schutzkleidung muss für deine Körpermaße passen und ist grundsätzlich kostenlos für dich.
  • Du hast als Elektro-Azubi das Recht darauf, dass alle Gegenstände und Materialien, die du für deine Ausbildung benötigst, für dich kostenlos sind.
  • Du hast ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten und Arbeitsdauern, ebenso ein Recht auf Pausen.
    Die genauen Zeiten, Abstände usw., die für dich gelten, sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder – falls du minderjährig bist – im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgelegt.

Downloadtipps der Redaktion

Checkliste: „Auszubildende rechtssicher in den Betrieb eingliedern"

Hier gelangen Sie zum Download.

Checkliste: „Sicherheitsunterweisungen für Auszubildende"

Hier gelangen Sie zum Download.

  • Du hast das Recht, Arbeiten abzulehnen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben.
    Du musst z.B. nicht den Privatwagen deines Chefs waschen.
  • Du hast auch als Azubi das Recht, Verbesserungsvorschläge zu machen.
    Wenn du eine Idee hast, wie eine Aufgabe einfacher oder sicherer erledigt werden kann, sprich mit deinem Vorgesetzten darüber. In manchen Betrieben gibt es für gute Vorschläge sogar Belohnungen.
  • Du hast Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis.
    Das erhältst du am Ende deiner Ausbildung von deinem Ausbilder.
  • Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule freistellen.
    Das heißt, du musst die Unterrichtszeit nicht im Ausbildungsbetrieb nacharbeiten. Wenn du vor oder nach der Berufsschule noch im Betrieb arbeitest, zählt auch der Weg von der Berufsschule zum Betrieb als Arbeitszeit.
  • Wenn dein Betrieb mindestens fünf Auszubildende beschäftigt oder wenn mindestens fünf Kollegen noch keine 18 sind, dann habt ihr das Recht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass es in deinem Betrieb bereits einen Betriebsrat gibt.

Last but not least

Du hast die Pflicht und das Recht, bei einer Gefahr deine Arbeit zu stoppen. Fühle dich nie gezwungen, ein Risiko einzugehen oder eine Aufgabe zu übernehmen, bei der du dich unsicher fühlst. Denn du willst jeden Abend gesund nach Hause kommen, und das will auch dein Arbeitgeber.

  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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