Wann müssen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nachgerüstet werden?

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Der Einsatz einer RCD für die entsprechenden Steckdosenstromkreise wird normativ erst seit 2007 gefordert.
Der Einsatz einer RCD für die entsprechenden Steckdosenstromkreise wird normativ erst seit 2007 gefordert. (Bildquelle: sb-borg/iStock/Getty Images Plus)

In der Praxis werden häufig Steckdosenstromkreise, die für elektrotechnische Laien zugänglich sind, ohne vorgeschaltete RCD betrieben. Insbesondere bei älteren ortsfesten elektrischen Anlagen wird bei der Frage, ob es eine Nachrüstpflicht für diese Stromkreise gibt, auf den Bestandsschutz verwiesen. Der Einsatz einer RCD für die entsprechenden Steckdosenstromkreise wird normativ erst seit 2007 gefordert. Maßnahmen zur Erhöhung der elektrischen Sicherheit lassen sich aber z.B. aus der Arbeitsstättenverordnung ableiten.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Zur Erfüllung des Schutzziels Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch den Arbeitgeber wurde im Jahr 2004 die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erlassen. Besondere Bedeutung findet hierbei § 3a Abs. 1 ArbStättV:

„Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst geringgehalten werden.“

Der Stand der Technik ist beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu berücksichtigen. Bezüglich der Elektrosicherheit wird in den allgemeinen Anforderungen der ArbStättV im Anhang unter Abschnitt 1.4 beim Betrieb von Anlagen, die der Versorgung der Arbeitsstätte mit Energie dienen, der Schutz vor direktem und indirektem Berühren für Beschäftigte gefordert.

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  • Autor:

    René Brünn

    Geschäftsführer der R.O.E.

    René Brünn

    Als Geschäftsführer der R.O.E. GmbH entwickelt René Brünn seit 2015 zusammen mit seinen Team Praxislösungen für die Elektroorganisation sowie Branchenübergreifende Tools für die mobile Datenerfassung und Dokumentation.

    Nach seiner Berufsausbildung zum Energieanlagenelektroniker, sammelte René Brünn als Instandhaltungstechniker Erfahrungen in der Wartung, Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen.


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