Brandschutz bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

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Bei einer Erhitzung können schadhafte oder überlastete Anlagenteile regelrecht für Zündstoff sorgen.
Bei einer Erhitzung können schadhafte oder überlastete Anlagenteile regelrecht für Zündstoff sorgen. (Bildquelle: Dima/stock.adobe.com)

In der Hektik des Alltags passiert es schnell: Elektrische Leiter werden auf unsachgemäße Weise erweitert, Installationen provisorisch „zusammengebastelt“, Steckdosenleisten und Verlängerungsleitungen mal eben hintereinander gesteckt. Unachtsamkeiten wie diese können zu Entstehungsbränden mit gravierenden Folgen führen. Brandschutz fängt bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln also schon im „Kleinen“ an.

Bei einer Erhitzung können schadhafte oder überlastete Anlagenteile regelrecht für Zündstoff sorgen. Doch auch andere Faktoren im Arbeitsumfeld spielen eine Rolle. So können wesentliche Brandgefahren von funkenbildenden Maschinen und elektrischen Lichtbögen ausgehen. Wie die VdS Schadenverhütung mitteilt, dürfen daher Sicherheitsabstände elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu brennbaren Materialien nicht unterschritten werden. Genauso tabu sind geflickte oder überbrückte Sicherungen und behelfsmäßig verlegte Leitungen. Elektrische Betriebsmittel, die zur Befestigungsfläche hin offen sind, dürfen nicht auf einer brennbaren Unterlage montiert werden.

Die VDE-Bestimmungen beachten

Elektrische Anlagen müssen mindestens den anerkannten Regeln der Elektrotechnik – also den Bestimmungen des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) – entsprechen oder es muss eine gleichwertige Sicherheit gewährleistet sein. Bei elektrischen Geräten sind die geltenden Produktnormen zu berücksichtigen.

Elektrische Anlagen sind außerdem regelmäßig zu prüfen – basierend auf den VDE-Bestimmungen, den Sicherheitsvorschriften der Versicherer sowie den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Regelwerk). Eine erforderliche Überprüfung der elektrischen Anlagen gemäß Klausel 3602 kann auch im Feuerversicherungsvertrag vereinbart sein.

  • Autorin:

    Christine Lendt

    freie Journalistin

    Lendt, Christine

    Christine Lendt ist als freie Autorin und Journalistin tätig mit einem Schwerpunkt im Bereich Ausbildung, Beruf, Arbeitsschutz.

    www.recherche-text.de

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