elektrofachkraft.de – Das Magazin (Ausgabe 34)
Mai 2020
Inhaltsübersicht
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Der Sinn und Zweck der DIN VDE 0603-100 besteht darin, Planern und Errichtern ein dem Stand der Technik entsprechendes Fundament zur Verfügung zu stellen, um eine sicher funktionierende Ausführung des Zählerschranks zu ermöglichen.
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Manche Aufgaben möchte man lieber allein und ohne die Kollegen erledigen. Doch arbeitsschutzrechtlich relevant wird Alleinarbeit immer dann, wenn es sich um gefährliche Tätigkeiten handelt. Denn wie kann der Betrieb sicherstellen, dass ein Unfall des einzeln arbeitenden Mitarbeiters rechtzeitig bemerkt wird sowie Erste Hilfe und Rettung zügig erfolgen?
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Mittlerweile kommt kaum ein elektrisches Betriebsmittel ohne eine elektronische Spannungs- oder Stromverzerrung aus. Daher ist diese Maßnahme zur Sicherstellung des Personen- und Brandschutzes bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich.
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Als Elektrofachkraft (EFK) steht man manchmal vor dem Problem, dass keine vernünftigen Schaltpläne vorhanden sind. Wie sieht hier eigentlich die rechtliche Lage aus?
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Industrie 4.0 ist ein Begriff, der auf die Forschungsunion der deutschen Bundesregierung und ein gleichnamiges Projekt ihrer Hightech-Strategie zurückgeht. Er wurde geschaffen, um der (erwarteten) vierten industriellen Revolution einen Namen zu verleihen.
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Das Thema „Fehlerlichtbogen“ (Abschnitt 421.7 der DIN VDE 0100-420) ist im wahrsten Sinne des Wortes eine unendliche Geschichte. Die letzte Änderung der Norm war gerade erfolgt, da hat sich die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) noch nicht einmal vier Monate später gezwungen gesehen, Erläuterungen in Form von vier häufig gestellten Fragen zu veröffentlichen.